Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
Vereins für Krüppelfürsorge. Die zunehmende Zahl der Fälle von Trunksucht erforderte
ein enges Zusammenarbeiten mit der Fürsorgestelle für Alkoholkranke.
Die günstigen Erfahrungen, welche man mit der Übertragung der Krankenfürsorge für
Hilfsbedürftige an die Ortskrankenkasse erzielte, gaben dem Wohlfahrtsamt Veranlassung,
auf dem beschrittenen Wege fortzufahren. Am 26. August 1925 schloß der Bezirksfürsorge⸗
verband Nürnberg mit dem „Zahnärztlichen Bezirksverein für Mittel— und Oberfranken,
Aürnberg, E. V.“ einen Vertrag ab, der die Zahnbehandlung und die Beschaffung von
Zahnersatz für Fürsorgebedürftige regelte. Diese haben freie Wahl unter den Mitgliedern des
Vereins. Die Bezahlung der Leistungen der Zahnärzte erfolgt nach den Gebührensätzen, wie
sie jeweils zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Krankenkassenverbände und dem
Candesverband der Bayerischen Zahnärzte festgestellt sind.
Der am 5. März 1926 mit dem „Reichsverband Deutscher Dentisten, Bezirk Mittel—
franken, Sitz NAürnberg, E. V.“, abgeschlossene Vertrag gewährleistet gleichfalls den Fürsorge⸗
bedürftigen freie Wahl unter den bei der allgemeinen Ortskrankenkasse Nürnberg zugelassenen
Mitgliedern des Reichsverbandes Deutscher Dentisten. Für Bezahlung von Leistungen gelten
die von der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Krankenkassenverbände und dem Tandes⸗
verband Bayerischer Zahnärzte festgesetzten Gebührensätze und zwar für operative Leistungen
nit einem Abschlag von 20/0, für technische Leistungen ohne Abschlag.
NAeben den Kosten für Verpflegung hilfsbedürftiger Kranker im städtischen Krankenhause
und im Cnopf'schen Kinderspital werden in vielen Fällen auch jene für Unterbringung in
anderen Heilstätten, in Sanatorien und in Erholungsheimen auf den Bezirksfürsorge⸗
berband Nürnberg ganz oder teilweise übernommen. Das Hauptkontingent bierfür stellen die
Tuberkulosekranken.
Im städtischen Krankenhause Nürnberg waren auf Kosten des Wohlfahrtsamtes im
Berichtsjahre 2425 Personen, in auswärtigen Krankenanstalten 128 Personen, im Cnopf'schen
Kinderspital 508 Kinder untergebracht. In Erholungsfürsorge befanden sich 198 Erwachsene
und durch Vermittlung der Nürnberger Kinderhilfe 614 Kinder.
Haus- und Krankenpflege. Den Fürsorgebedürftigen wird in geeigneten Fällen
Haus-⸗ und Krankenpflege genehmigt. Zur Vermittlung von Pflegepersonal wurde die Ab⸗
teilung Hauspflege des Vereins Frauenwohl und die im Anwesen der städtischen Hauptfeuer⸗
wache, Kornmarkt 3, in Verbindung mit der Sanitätshauptwache eingerichtete Nachweisstelle
für Haus- und Krankenpflege in Anspruch genommen.
Die Krankenhausverwaltung Nürnberg traf mit der hiesigen Samariterwache eine ähnliche
Vereinbarung wie mit der freiwilligen Sanitätskolonne in Bezug auf Krankentransport, über
die Gebühren und über das Abrechnungsverfahren. Das übereinkommen trat am 14. Februar 1926
in Kraft.
Zufolge Beschluß des Wohlfahrtshauptausschusses vom 20. Mai 1925 wurden zur Be—⸗
kämpfung der Läusesucht 1000 Stück Nissta-Kämme angeschafft. Abgabe erfolgt ausschließlich
durch die Kreisämter und Nebenstellen des städtischen Wohlfahrtsamtes gegen Einlieferung
der von den Schularztassistentinnen oder Bezirksfürsorgerinnen ausgestellten Anweisungen und
zwar gegen Bezahlung von 2RA oder, in besonderen Fällen, unentgeltlich.
Bürgschaften für Darlehen an Minderbemittelte. Zur Gewährung von Darlehen
ist ausschließlich die städtische Darlehenskasse zuständig. Beim Vorliegen von Kreditwürdig-—
keit und Bedürftigteit übernimmt das Wohlfahrtsamt auf Antrag gegenüber der Darlehens—
tasse die Bürgschaft. Es wurden im Berichtsjahre 145 diesbezügliche Anträge genehmigt.
Die Bürgschaftssumme belief sich auf 39421, 10 NA.
vorzugsrenten. Nach den Bestimmungen des Anleihe⸗Ablösungsgesetzes vom 16. Juli
1925 steht densenigen Anleihe-Gläubigern, die Gläubiger von Altbesitzanleihen sind. das
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