Inhaltsverzeichnis: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

' dem 8 
Befehl des 
ZEiTergchen 
"MZenten zu 
AUdita (est 
lentes auch 
mM konnten 
Nmer Mehr 
® Friedens. 
Jabuno der 
"esfehenden 
ie Fünfer 
BShrüchen 
3 
tdurft der 
sitzen, zu 
ıtswahl er- 
zen Anzahl 
in Pflicht 
‘“ermeistern 
ıdwerkern. 
von selbst 
le zahl- 
r infolge- 
des Ge- 
{erren ob 
Rat ihnen 
ahlreichen 
zchworene 
erden, zu 
! sondern 
\mtleute 
yanz von 
des ge- 
einen se 
‚91 sel, 
Erster Abschnitt. Die Ämter der allgemeinen Verwaltung. 
93 
8 3. Der Ausschufs. 
Bevor der für die Geschäftsleitung verantwortliche Bürgermeister dem 
Rat eine Sache zur Beschlufsfassung unterbreitet, kann er sich im Zweifels- 
falle mit einzelnen ihm dazu geeignet erscheinenden Ratsherren beraten, 
wie er dabei zu Werke gehen solle, damit das Interesse der Stadt nach 
allen Seiten hin gewahrt werde. Um die Mitte des Jahrhunderts hat sich 
hieraus schon der feststehende Brauch entwickelt, dafs die Regierenden 
Bürgermeister in jeder Woche einmal sechs oder sieben Ratsherren auf 
das Haus oder an einen geeigneten Ort hin entbieten, um mit ihnen zu- 
sammen. zwei Stunden lang. „ob der Stadt Notdurft“ zu sitzen. Es handelte 
sich dabei in erster Linie wohl um eine Besprechung der augenblicklichen 
Geschäftslage und um Erwägungen darüber, welche Angelegenheiten dem 
Rate sofort vorgelegt und welche fürs erste noch zurückgestellt werden 
sollten. Aber es konnten bei dieser Gelegenheit auch in Fragen der Ver- 
waltung materielle Entscheidungen getroffen werden, sofern nur die be- 
seiligten Personen sich dem Rat gegenüber die Verantwortung dafür zu 
übernehmen getrauten. Seit der zweiten Hälfte des Jahrhunderts. setzt 
sich dieser Ausschufs an Stelle der von den Regierenden Bürgermeistern 
nach Gutdünken gewählten Ratsherren aus bestimmten vom Rate dazu 
lesignierten Bürgermeistern und Alten Genannten zusammen. Im sech- 
zehnten Jahrhundert besteht er aus den dreizehn Älteren Bürgermeistern 
und den vier angesehensten Alten Genannten. 
$ 4. Die Älteren Herren. 
Schon im vierzehnten Jahrhundert pflegt der Rat von Zeit zu Zeit 
ainige seiner Mitglieder abzuordnen, um sich von den Verwaltern des 
städtischen Vermögens, den Losungern, Rechnung über ihre Einnahmen, 
ınd Ausgaben legen zu lassen. Dieser Ausschuls, der jedesmal unter dem 
zur Zeit regierenden Älteren Bürgermeister tagt, besteht gewöhnlich aus 
rier bis sechs der angesehensten Bürgermeister und einem Genannten aus 
len Handwerkern. ‘Wer ihm einmal angehört hat, pflegt, wie sich aus 
ınserer Zusammenstellung seiner Mitglieder von 1377 bis 18398 und von 
419 bis 1440 in Tafel T und II ($. 94 u. 95) ergiebt, für gewöhnlich auch bei 
ieder folgenden Rechnung wieder in ihn hineingewählt zu werden, sodals 
aufser dem einen Genannten aus den Handwerkern vier von den angesehensten 
Bürgermeistern als „Deputierte zur Rechnung“ oder als „Rechenherren“ 
fortlaufend über den Stand der städtischen Finanzen unterrichtet sind. 
Sie teilen dieses Wissen nur noch mit den die Rechnung ablegenden drei 
Losungern, von denen zwei gleichfalls zu den vornehmsten Mitgliedern
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.