Inhaltsverzeichnis: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

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und Ruͤchlein. 343 
Feuer, so lauffen sie endlich gar gemach auf, und 
fangen an zu quellen; alsdenn backe sie schoͤn licht 
heraus. 
Kuͤchlein gequollene auf andere Weise. 
Machet einen Teig von schoͤnen Mehl, und 
lauter Eyern zusammen, gießet ein wenig Rosen⸗ 
wasser darunter; wuͤrzet ihn mit Cardamomen 
und Pfeffer, ruͤhret etwas Zucker darein; dann 
waͤlchert dergleichen große und kleine Kuͤchlein 
auf einem Bretlein daraus, wie schon gedacht, 
und backet sie schoͤn langsam heraus. NB. Man 
kan zu allen gequollenen Kuͤchlein die Helfte ganze 
Eyer, und die Helfte Doͤtterlein nehmen, dann auf 
solche Weise sollen sie gar muͤrb werden, auch kan 
man sich eines Loͤffel voll Brandweins bedienen. 
Kuͤchlein gezerrete. 
Von zwey Maas Mehl, einer viertel Maas 
Kern oder Miich, eben so viel Heffen, ein wenig 
Milchram und acht Eyern machet einen Teig an, 
wie den Heffen⸗Kuͤchlein Teig, aber viel duͤnner, 
dann er muß in dem Becken bleiben; gießet ein 
Viertel⸗ Pfund zerlaßenes Schmalz daran, salzet 
ihn; hernach machet die Haͤnde schmalzig, oder 
netzet sie mit Wasser, hebet dann mit den Fingern 
ein wenig Teig heraus auf die Hand, ziehet und for⸗ 
miret sie rund, jedoch also, daß sie absonderlich in 
der Mitten schoͤn duͤnn werden. Wenn es gefaͤllig 
ist, kan man neben herum Spitzen darein schneiden; 
Y 4 auch
	        
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