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aus dem Handwerk der Rotschmiede hervorgegangen,
widmen sich der neuen Tätigkeit ausschliesslich oder
unter Beibehaltung der alten. Somit auch hier keine
reinliche Scheidung zwischen den Berufen, sondern
Übergänge aus dem einen in den andern, welche der
Rat einsichtsvoll und bewusst gefördert und gepflegt
hat im Interesse der neuen Kunst, der die Zukunft
gehörte.
Neben die Büchsengiesser treten die Büchsen
schmiede, Hatten jene ihren Ausgangspunkt genommen
von den Rotschmieden, so zweigen sich diese ab von
den Schlossern. Bei jenen stellten wir eine spät, aber
kräftig einsetzende Entwicklung fest, die aber doch
nicht imstande war, vorerst die neue Kunst zu einem
Handwerke zu erweitern. Immer nur einzelne Meister,
an deren Spitze „der Stadt Büchsengiesser“ begegnen
uns. Anders bei den Büchsenschmieden. Diese führen
sich in unsre Betrachtung ein mit dem Bestreben, als
Handwerk konstituiert zu werden. Ein Wunsch, den
der Rat unterm 7. V. 1521 den Schlossern und Büchsen-
schmieden gegenüber ablehnt (1309). Er will, dass
das Büchsenschmieden eine freie Kunst bleibt. Immer-
hin gewährt er den Büchsenschmieden einigen Anhalt
für ihre Hoffnungen auf schliessliche Erlangung ihres
Ziels, denn sie sollen doch das zaichen unterschiedlich
schlahen. Also eine erste Gewähr für ein späteres
Selbständigwerden ist gegeben. Eine ziemliche Reihe
von Jahren vergeht, ohne dass wir von den Büchsen-
schmieden wieder etwas hören. Am 24. [I 1536 ver-
lässt der Rat den schlossern ir beger der püxenschmidt
halben, das irn gsellen bey inen ze arbeiten nit ge-
stattet werden soll; ablainen und bey voriger antwort
pleiben lassen (2167). Offenbar eine Schikane der
Schlosser Wenn nicht alle Gesellen der Büchsen-