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Der fünfte Artikel gibt im Widerspruch mit dem zweiten,
worin die Besorgnis ausgesprochen wird, dass sich viele. Leute
„auss fürwitz oder leichtfertikait zu Inen. thum wurden, vnd von
Inen gelegenhait Irer opinion erfarn vnd wissen wollten“, als
weiteren Grund der Ausweisung an, es seien „auch die drey maler
so verhasst, das zu besorgen, ob sie wol hie gelassen wurden, das
sie mit der zeit entleibt werden möchten.“
Zum sechsten würde es. eine unerträgliche Last sein, wenn
man nicht mehr der Gemeinde, sondern einem jeden einzelnen
Irrigen besonders predigen und ihn belehren müsse.
Die extremen Meinungen der Maler fallen viel weniger Karl-
stadt und Müntzer, als dem radicalen Aufrührer Pfeiffer zur Last,
Dieser entlaufene Cisterciensermönch brachte gegen Müntzers
Willen in Thüringen den offenen Kampf zum Ausbruch, riss den
widerstrebenden mit sich fort und unternahm einen räuberischen
Beutezug ins Eichsfeld. Die Gütergemeinschaft, welche sie, sich
auf Apostelgesch. IV, 32 stützend, als Grundlage des neuen Staates
verkündigt hatten, wurde nun durch Plünderung der Kirchen,
Klöster und der Schlösser des Adels gewaltsam eingeführt.
Seit 1522 stand Karlstadt mit Müntzer in Verbindung. Die
reformatorischen Bestrebungen dieser beiden waren mit mystisch-
theosophischen Ideen verquickt. Müntzer hatte wesentlich Johann
Taulers Mystik in sich aufgenommen und in eigener Weise weiter
ausgebildet. Trotz ihrer Annäherung stimmten sie durchaus nicht
in allen Stücken überein, so z. B. verwarf Bodenstein die Eleva-
tion der Hostie, während Müntzer sie beibehielt. Müntzer spricht
vom Abendmahl in seiner eigenthümlichen mystischen Weise;
Karlstadt dagegen steht in seiner Auffassung von dem Wesen und
der Wirkung des Abendmahls mit Zwingli und Ökolampadius auf
gleichem Boden. Karlstadt, welcher in seinen Thesen gegen Eck
noch die Verdammnis der ungetauften Kinder behauptet hatte,
verwarf 1524 die Kindertaufe!) und näherte sich den wider-
täuferischen Ansichten Müntzers und der Zwickauer Propheten.
Beide, Müntzer und Karlstadt, hielten an der Gottheit Jesu Christi
fest. Karlstadt, welcher nur in Glaubenssachen und im Gottesdienst
der Gemeinde das Recht zusprach, selbstständig die Misbräuche
abzuthun, lehnte dagegen jede Betheiligung an politischer und
socialer Selbsthilfe ab.
nicht unterbrochen werde, ward M. Sebald Haiden sogleich zum Schulmeister
yegen Sebald ernannt und alsbald hierzu im Rathe verpflichtet.“ ;
Hieraus ergibt sich, dass das Verhör und die Verbannung der drei Maler,
welche erst nach der Ausweisung des Magisters Johann Denck erfolgten, nicht,
wie Baader meint, im Jahre 1524, sondern Ende Januars oder Anfang Februars
1525 stattgefunden haben müssen.
*) In seiner Schrift vom Jahr 1525, „Anzeig etlicher Hauptartikeln christ-
licher Lehre“ rühmt er es als ein Verdienst um den Glauben, wenn einer „die
Tauff bis auf die Zeit wegert vnd denen wegert, so nit glauben bis sie Glau-
bige sein worden.‘ — Müntzer beschränkte sich auf die Theorie; es lässt sich
Jurchaus nicht nachweisen, dass er die Taufe an Erwachsenen vollzogen habe.