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n der Betriebsart ist in gleicher Weise, wie in dem Vertrage vom 13. Augnst 1897 (siehe
oben) auch in der Konzessionsurkunde vorgesehen und der Gesellschaft bei Einführung einer
neuen Betriebsart auf ihren sämtlichen Linien die Verlängerung der Konzessionsdauer um
5 Jahre, das ist bis 25. August 1931, in Aussicht gestellt. Die staatsaufsichtlichen Befug—
nisse, die Benützung der Staatsstraßen und sonstigen staatlichen Grundes und Bodens, die
staatlichen Befugnisse hinsichtlich des Dienstpersonals der Gesellschaft, dann bezüglich der Be—
sörderung von Poststücken u. s. w., die Rechte des Staates bei Änderungen an dem Rechts—
ubjekte der Nürnberg-Fürther Straßenbahngesellschaft, bei Änderungen des Gesellschafts—
vertrages und bei Fassung wichtiger Gesellschaftsbeschlüss,e, das Recht des Staates zur Ab—
odnung eines Delegirten zu allen Aufsichtsratssitzungen und Generalversammlungen der Ge—
ellschaft, dann die Frage der Kautionshinterlegung und das Recht zur Verhängung von Ver—
ragsstrafen sind fast gleichlautend mit der früheren Konzession geregelt.
Aus der Vollzugsentschließung des königlichen Staatsministeriums des königlichen Hauses
und des Aeußern vom 14. Juni 1897 ist Folgendes hervorzuheben.
Der königlichen Staatsregierung bleibt die nachträgliche Bestimmung aller derjenigen
Anordnungen vorbehalten, welche beim Betrieb der neuen Einrichtung im Interesse der Sicher—
heit und Bequemlichkeit des Verkehrs, zum Schutze der Telephon- und Telegraphenleitungen,
wie auch zur Sicherheit des elektrischen Straßenbahnbetriebes selbst als notwendig oder durch
die Fortschritte der Technik als geboten erscheinen. —
Die von der Straßenbahngesellschaft beabsichtigte Aufbringung der Gesamtkosten der
Einführung des elektrischen Betriebs auf ihren sämtlichen Linien durch Ausgabe neuer Aktien
vurde durch die Entschließung vom 14. Juni 1897 prinzipiell genehmigt. Dieser Gesamt—
aufwand einschließlich der Mittel zum Bau der im Vertrag vorgesehenen neuen Linien und
zuur sofortigen Tilgung der beiden Prioritätsanlehen der Gesellschaft mit zusammen 600000
Mark ist auf 3600000 Mark veranschlagt. Dieser Betrag soll durch Ausgabe neuer Aktien
im Nennwerte von 1800000 Mark zum Kurse von 200 aufgebracht werden. Beschlußfassung
iber diesen Finanzplan durch die Generalversammlung der Gesellschaft und ministerielle Ge—
nehmigung desselben stehen noch aus. Einstweilen mußte die Gesellschaft zur Deckung der
Kosten des Baues ihrer elektrischen Betriebsanlage, ferner von Geleisenneuanlagen, sowie von
Neubauten (Verwaltungsgebäude) und Umbauten in ausgedehntem Maße Kredit in An—
pruch nehmen.
Die vorerwähnten Arbeiten wurden mit thunlichster Beschleunigung ausgeführt. Auf
der Linie Lorenzkirche — Dutzendteich ist der elektrische Betrieb nach vorschriftsmäßiger Erprobung
bereits am 3. Juli 1897 provisorisch eröffnet worden. So konnte man dem sehr starken Ver—
ehr nach dem Ludwigsfelde anläßlich des in den Tagen vom 4. bis 12. Juli stattgehabten
wölften deutschen Bundesschießens gerecht werden. Nach Schluß des Festes wurde auf der
hezeichneten Linie der regelmäßige elektrische Betrieb mit zehn Wagen in Zeitabschnitten von
e 5 Minuten anstatt des bisherigen 713-Minutenbetriebes bis Sankt Peter und 15—
Minutenbetriebes von da nach Dutzendteich eingerichtet und durchgeführt.
Die nächste Linie, welche für den elektrischen Betrieb eingerichtet wurde, war die Linie
Plerrer — Frauenthorgraben — Bahnhof — Aufseßplatz (Steinbühler Linie). Mitte August waren
auf derselben die Einrichtungsarbeiten beendet. Am 22. August hat dann die Straßenbahn—
gesellschaft die bezüglichen Pläne behufs deren endgiltigen Genehmigung beim Magistrate ein—
gereicht, der sie nach genauer Prüfung dem königlichen Staatsministerium des königlichen
Hauses und des Äußern in Vorlage brachte. Die Genehmigung derselben durch diese Behörde
st im Berichtsjahr nicht mehr erfolgt.