fullscreen: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt ([1. Theil])

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und Neben⸗Essen. 301 
Eyer⸗Knoͤdlein. 
Schlaget etliche Eyer aus, und zerklopffet 
Je wohl, machet ein wenig Schmalz heiß, lasset 
es aber ˖ wieder erkalten, und schuͤttet die Eyer da⸗ 
kein, und ruͤhret einen Loͤffel voll schoͤnes Mehl 
darein, auch Corinthen, wann es beliebig, wuͤr⸗ 
—— 
ran und Muscatenbluͤh; machet also von diesem 
Gehaͤck kleine Knoͤdlein, leget sie in siedende Fleisch⸗ 
zruͤh, und lasset sie so lang sieden, als harte Eyer, 
so sind sie fertig. 
Eyer⸗Knoͤdlein auf eine andere Art. 
Zerruͤhret ungefehr acht oder neun ausge⸗ 
schlagene Eyer in einer Schuͤssel, lasset ungefehr 
ein Viertel Pfund Butter zerschleichen, und schuͤt⸗ 
tet sie unter die zerklopffte Eyer; ruͤhret klar ge⸗ 
riebenes weisses Brod, so viel dazu vonnoͤthen ist, 
darein, und salzet es auch ein wenig ; Es muß 
aber dieser Teig etwas duͤnn seyn; dann machet 
Schmalz heiß, leget von diesem Teig mit einem 
hoͤffel kleine Knoͤdlein ein, und bachet selbige schoͤn 
licht gelb heraus; wann sie nun alle gebachen, 
leget sie in einen stollichten Hafen oder Pasteten— 
Vegel, giesset Wein daran, zuckert sie und las⸗ 
set fie einen Sud darinnen thun. NB. Man kan 
Weinbeer darunter mischen, auch nach Gefallen 
die Butter davon lassen⸗ 
Ge⸗
	        
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