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dere durch den Umstand, daß dort von den Gelehrten die
Grundlage der ganzen Angelegenheit am besten erforscht
werden könne.*) Auch Luther stimmte dieser Ortswahl zu.'5)
Die Zwischenzeit benutzte der Generalvikar, die Sache bei
sich selbst zu verarbeiten. Anfang Dezember machte er
Cuther, dem er noch eine Danksagung für die Zueignung
der Schrift gegen Katharinus schuldete, bei dieser Gelegen—
heit von dem Vorgefallenen Mitteilung, nicht ohne seine
eigenen Erwägungen anzudeuten.
Cuther erkannte in diesem Schreiben eine Aufforderung,
seine Ausicht über die einzuschlagenden Wege darzulegen,
wies aber dieselbe zugleich mit den Worten zurück: „Ich
sage, Du bedarfst meines Rates nicht. Denn ich bin sicher,
daß Du nichts wider das Evangelium thun oder zulassen
wirst, wenn auch alle Klöster darüber zu Grunde gehen
müßten“. Wie sein Freund, mißbilligt auch er durchaus
das herausfordernde Verhalten der Mönche und das tumul—
tuarische Verlassen des Klosters. Aber eine Rückberufung
sieht er nicht für recht und gut an, wenn jene auch nicht
richtig noch gut gehandelt haben. Auch hält Cuther die
Macht des Freundes nicht für hinreichend, etwaige fernere
Austritte zu verbhindern. Nach dem Beispiel des Cyrus
gegen die Juden soll der Generalvikar gegen die unter—
stellten Mönche verfahren. Selbst möge er inzwischen mit
Jeremia im Dienste Babels bleiben, wie auch Luther Kutte
und Ritus beibehalten wird. Martin weist ihn darauf hin,
daß die wittenberger Vorgänge in ihrem grundliegenden
Bestande lediglich die Konsequenz der von ihm gebilligten
Schrift an Katharinus seien. „Wen wirst Du als Apostaten
anklagen“, folgert er, „wenn Du hier die Freiheit lehrst
und daß keine Fehltritte vorliegen, wie Du doch mußt?