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Gesellschaft entledigt werde. Der Vermittler
in dieser Angelegenheit war Br. Dr. Schauss in
München, der am 26. September 1849 dem Verfasser
der „Apologie‘“ mitteilen konnte, dass er durch den
geheimen Sekretär die Beilagen wieder zurück und
zugleich einige Mitteilungen über die Aufnahme,
welche Eingabe und Beilagen bei dem Könige ge-
funden, erhalten habe. Nach diesen Mitteilungen hätte
sich Se. Majestät viele Stellen aus den irmrschen
Reden zweimal vorlesen lassen und sich schliesslich
dahin ausgesprochen, dass er die Verbindung der Frei-
maurer sehr hoch schätze und den Ministern „noch
heute“ auftragen werde, der Bitte des fränkischen
Logenvertreters zu entsprechen. Dass auch Herr
Kabinetssekretär Pfistermeister über den Geist und
die Richtung unsrer Verbindung „ganz entzückt‘“ war.
entbehrt gewiss nicht des geschichtlichen Interesses.
Durch das am 26. Februar 1850 erschienene
neue Vereinsgesetz und seine Vollzugsverordnungen
wurden endlich jene Beschränkungen, die der Ent-
wicklung der Freimaurerei in Bayern seit fast einem
halben Jahrhundert hindernd im Wege gestanden
waren, aufgehoben und den Logen nur die Ver-
pflichtungen der nichtpolitischen Vereine, als welche
sie von nun an betrachtet wurden, auferlegt.
Als im Jahre 1854 die Grossloge zur Sonne
gleich den andern deutschen Bundeslogen gegen
einen Antrag des Grossorients von Belgien, der die
Beteiligung der Logen an den staatlichen Angelegen-
heiten wünschte, als gegen eine Verletzung der
maurerischen Grundgesetze protestierte, verlangte
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