fullscreen: Christliche Glaubens- und sehnliche Abschieds-Gedanken

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Gesellschaft entledigt werde. Der Vermittler 
in dieser Angelegenheit war Br. Dr. Schauss in 
München, der am 26. September 1849 dem Verfasser 
der „Apologie‘“ mitteilen konnte, dass er durch den 
geheimen Sekretär die Beilagen wieder zurück und 
zugleich einige Mitteilungen über die Aufnahme, 
welche Eingabe und Beilagen bei dem Könige ge- 
funden, erhalten habe. Nach diesen Mitteilungen hätte 
sich Se. Majestät viele Stellen aus den irmrschen 
Reden zweimal vorlesen lassen und sich schliesslich 
dahin ausgesprochen, dass er die Verbindung der Frei- 
maurer sehr hoch schätze und den Ministern „noch 
heute“ auftragen werde, der Bitte des fränkischen 
Logenvertreters zu entsprechen. Dass auch Herr 
Kabinetssekretär Pfistermeister über den Geist und 
die Richtung unsrer Verbindung „ganz entzückt‘“ war. 
entbehrt gewiss nicht des geschichtlichen Interesses. 
Durch das am 26. Februar 1850 erschienene 
neue Vereinsgesetz und seine Vollzugsverordnungen 
wurden endlich jene Beschränkungen, die der Ent- 
wicklung der Freimaurerei in Bayern seit fast einem 
halben Jahrhundert hindernd im Wege gestanden 
waren, aufgehoben und den Logen nur die Ver- 
pflichtungen der nichtpolitischen Vereine, als welche 
sie von nun an betrachtet wurden, auferlegt. 
Als im Jahre 1854 die Grossloge zur Sonne 
gleich den andern deutschen Bundeslogen gegen 
einen Antrag des Grossorients von Belgien, der die 
Beteiligung der Logen an den staatlichen Angelegen- 
heiten wünschte, als gegen eine Verletzung der 
maurerischen Grundgesetze protestierte, verlangte 
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