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welcher in Gegenwart des Inhabers mit dem Amts—
siegel zu verschließen ist, an den Richter abzuliefern.
Der Verschluß hat, wenn das Amätgsiegel nicht
zur Stelle ist, im Polizeigebäude in Gegenwart
des Inhabers der Papiere zu erfolgen und ist
Letzterem oder dessen Stellvertreter die Beidrückung
seines Siegels zu gestatten.
Dritter Teil.
Disziplinarbestimmungen.
853.
Allgemeines.
Bei Verfehlungen der Polizeimannschaft gegen
die Bestimmungen der bürgerlichen Gesetze erfolgt
Mitteilung an die kgl. Staatsanwaltschaft behufs
Einleitung des Verfahrens vor den ordentlichen
Gerichten.
Angehörige der Polizeimannschaft, welche es
vorsätzlich unterlassen, Verbrechen, Vergehen oder
strafbare Zuwiderhandlungen, gegen die gesetzlichen
Vorschriften über die Erhebung und Sicherung
öffentlicher Abgaben oder Gefälle zu verhindern,
welche von der Verübung derartiger strafbarer
Handlungen Kenntnis erlangt haben, ohne hierüber
Anzeige zu erstatten, welche vorsätzlich ihrer Dienst—
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