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Achter Abschnitt. Die Ausgaben für Polizei und Wohlfahrtspflege. 665
Hinrichtung). R38IX: 3 4hl „einem, der die Gefangenen im Stock
bewachte“. R39X: 10 % „Heinz Drescher zu Liebung, die er im Loch
verzehrt hatte“. R40XII: 5 £ „den Stadtknechten zu Liebung“ (von einer
Rechtfertigung).
Alle in diesem Paragraphen zusammengestellten Posten ergeben als
Gesamtausgabe für Untersuchung und Strafvollstreckung:
31 | 32 | ss | 84 | sö5 | 86 | s7 | ss [| 9 | 40
% | 160.20 | 154.70 | 301.30 | 306.40 | 159.95 279.60 | 322.90 | 234.90 | 137.95 | 63.55
Achter Abschnitt.
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Die Ausgaben für Polizei und Wohlfahrtspflege.
Erstes Kapitel.
Polizei.
8 1. Der Pfänder.
a) Gehalt des Pfänders. Unter dem Titel PFÄNDAMT verrechnet
R31: 53 % „das wir Hansen Hammerstiel und Marquarden Scheffein, den
Pfändern das Jahr über gegeben haben“ R32: 51 &% „das wir Marquard
Scheffein, dem Pfänder, das Jahr zu Solar gegeben haben“. R33: 51 &@%
demselben desgleichen. R34: 54 % „Hansen Lengenfelder, dem Pfänder,“
desgleichen. R35: 51 &% „Hansen Lengenfelder und Hansen Hammerstiel,
das Jahr pro solario vom Pfändamt zu warten“. R36: 51 @% Hansen
Hammerstiel desgleichen. R37: 55 % demselben desgleichen. R38: 48 &
„Hansen Hammerstiel und Lienhard Ebner“. R39: 56 % Lienhard Ebner
desgleichen. R40: 52 &% demselben desgleichen.
b) Gehalt der heimlichen Knechte des Pfänders. Unter dem
Titel DES PFÄNDERS HEIMLICHEN KNECHTEN bucht R36: 12% 17%ß „das
Jahr des Pfänders heimlichen Knechten“. R37: 6 % 13% % desgl. R88:
30% 17 ß 8 hl desgl. R39: 29% 18 ß 1 hl desgl.
c) Sonstige Ausgaben. R39XII: „2 ß 4 hl den Ablegern von zwei
Wagen Weins, die man in die Pegnitz liefs von ihrer Unfertigkeit wegen“.*)
1) Es war Sache des Pfänders, dies zu veranlassen (vergl. oben pag. 217). Die
beiden Weinahlever fungieren daher hier als seine aufserordentlichen Gehilfen.