Volltext: Heinrich Seuse: Büchlein der ewigen Weisheit – Nürnberg, STN, Cent. VIII, 19

Städtische Betriebe 
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Der Brennstoffverbrauch für die gesamten wärmetechnischen Einrichtungen mit Ausnahme des 
Verbrauches des Gas- und Wasserwerkes, der Straßenbahn und des Landwirtschaftsamtes betrug 
insgesamt 22 12201t, von denen 19 297,80 t auf Gaskoks J und II, sowie Zechenkoks, 2057,55 t auf 
Steinkohlen, Anthrazit und Braunkohlenbriketts, 766,65 1 auf Anfeuerholz entfielen. 
Der durchschnittliche Heizwert des normalen Gaskokses vom städtischen Gaswerk wurde im 
Berichtsjahre mit 6300 WE/kg ermittelt. Es bedeutet dies gegenüber dem mittleren Heizwert im 
Jahre 1925/26 mit 6100 WE/xsg eine durchschnittliche Heizwert-Verbesserung um etwa 3 Prozent. 
Die Heizzeit für das Berichtsjahr 1926/27 erstreckte sich vom 1. April 1926 bis 12. Mai 1926, 
ferner vom 27. September 1926 bis 31. März 1927 und umfaßte insgesamt 179 Heiztage, soweit die 
Inbetriebsetzung der Sammelheizungen in Frage kommt. 
Die mittlere Außentemperatur betrug für diese Heizzeit 4— 5,09 Grad Celsius gegenüber einer 
solchen von 4 4,36 Grad Celsius des vorigen Geschäftsjahres. 
In der 2. Hälfte des Berichtsjahres wurde in den Arbeitsbereich der Betriebsabteilung auch 
der Betrieb der wärmetechnischen Anlagen der Heilstätte Engelthal mit einbezogen. Der Brennstoff— 
verbrauch dieser Anstalt, der jedoch in dem vorstehenden Brennstoffverbrauch noch nicht berücksichtigt 
wurde, belief sich auf 410,30 t Koks, Kohlen und Braunkohlenbriketts sowie 21,852 t Brennholz. 
Maschinenwesen. Der Arbeitsbereich der Maschinenabteilung erstreckte sich, wie in den Vor— 
jahren, auf den Betrieb und den Unterhalt der ausgedehnten maschinentechnischen Einrichtungen. 
Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes erforderten diese Anlagen, wie alljährlich, 
ein erhebliches Maß von Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten größeren und kleineren Umfanges. 
Die Neubautätigkeit war auch im Maschinenwesen eine rege. 
Als wichtigste Neuanlagen sind folgende aufzuführen: 
a) Erweiterung der Kälteerzeugungsanlage im städtischen Schlachthof durch Aufstellung eines 
neuen Ammoniakkompressors mit 600 000 WE stündlicher Kälteleistung, angetrieben durch einen 
kompensierten Drehstrommotor von 250 Ps, nebst Transformator, Hoch- und Niederspannungsanlage, 
2 Berieselungskondensatoren, Nachkühler, Verdampfer mit 400 000 WE stündlicher Leistung, den zuge⸗ 
hörigen Salzwasser- und Kühlwasserpumpen, Salzlöseapparat und Rohrleitungen; ferner die Auf— 
stellung eines Dampfturboaggregates, bestehend aus einer 300-Pss-Gegendruck-Dampfturbine in Ver— 
bindung mit einem 200-5kw-Drehstrom-Turbogenerator zur Ausnützung des Abdampfes aus den 
Dampfmaschinen und zur Erzeugung des elektrischen Antriebsstromes für die Elektrokompressoren. 
b) Umbau und Erweiterung der veralteten Luftkühlereinrichtung mit 1560 qm Kühlfläche für 
die Kühlräume unter der Schweineschlachthalle im städtischen Schlachthoff. 
c) Aufstellung einer neuen Mahlmühle in der städtischen Schroterei (Katharinenmühle) und 
Umstellung des Betriebes auf elektrischen Antrieb im Anschluß an die neue Wasserturbinenanlage für 
Stromerzeugung. 
d) Einrichtung einer neuen Wäschereianlage im Lehrlingsheim Adam-Klein-Straße. 
e) Einrichtung einer Späneabsaugungsanlage in den Wohlfahrtswerkstätten Parkstraße. 
f) Ausführung einer Reihe von neuen Aufzugsanlagen von verschiedener Tragfähigkeit. 
Die Maschinenabteilung wurde in 80 Fällen zur Abgabe von Gutachten in maschinentechnischen 
Fragen von verschiedenen städtischen Dienststellen herangezogen. Ein großer Teil dieser Gutachten 
hatte die Erledigung von Beschwerden aus der Einwohnerschaft über Geräusch- und Geruchbelästigun— 
gen durch die maschinellen Anlagen in Handwerks- und Industriebetrieben zum Gegenstand. 
Für die dem Maschinen- und Heizamt angegliederte Aufzugsabteilung für die ortspolizeilich 
vorgeschriebene ÜUberwachung aller privaten und städtischen Aufzugsan— 
lagen des Stadtgebietes brachte das abgelaufene Geschäftsjahr einschneidende Veränderungen mit 
sich. Durch den Erlaß der Ausführungsbestimmungen vom 18. Januar 1927 seitens der bayerischen 
Staatsministerien des Innern und für Soziale Fürsorge zu der neuen für das ganze Deutsche Reich 
geltenden Verordnung „über die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen“ wurde mit sofortiger 
Wirksamleit die bisher für Nürnberg bezüglich der Aufzugsanlagen seit 1913 in Kraft befindliche 
ortspolizeiliche Vorschrift aufgehoben, die Uberwachung der Aufzugsanlagen von dem Aufgabenkreis 
der Stadtverwaltung ganz abgetrennt und für Mittelfranken der bayerischen Landesgewerbeanstalt in 
Nürnberq übertragen. Dementsprechend bat die Landesgewerbeanstalt vom 29. Januar 1927 ab ihre
	        
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