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ihnen Ernst damit war, beweisen die Vergünstigungen, die sie dürf—
tigen Schülern gewährten.
Daher war denn auch der Andrang von Schülern für die Ober—
borbereitungsklasse und für die Unterklasse der Handelsgewerbschule
m Jahre 1837,38 so groß, daß die Errichtung einer dritten Vor—
bereitungsklasse notwendig erschien. Dieselbe trat auch, nachdem sie
don den städtischen Behörden und der K. Regierung genehmigt wor—
den war, mit dem Schuljahr 1838,39 ins Leben.
Jetzt ging auch Rektor Mönnich daran, da die Handelsgewerb—
schule sich um eine Klasse erweitert hatte, dem Wunsche des Gemeinde—
kollegiums Rechnung zu tragen. Er schlug zum Lehrer für das kauf—
männische Rechnen den Handlungsbuchhalter und Privatlehrer Fried—
rich vor, und als dieser ablehnte, da sein Privatunterricht dadurch
gestört würde und die Remuneration von 100 fl. dafür keine Ent—
schädigung biete, wurde der Schullehrer Gottlieb Andreas Port gewählt
und von der K. Regierung bestätigt. Gewährt uns in dieser Zeit die
Entwicklung der städtischen Handelsgewerbschule ein erfreuliches Bild, so
darf doch auch ein Übelstand nicht übersehen werden. Sehr mißlich und
für den Unterricht störend war es, daß ein großer Teil der Schuͤler
die Anstalt unmittelbar nach der Konfirmation verließ, ohne das
Schuljahr zu beenden. Die meisten traten in der vorletzten Klasse aus,
biele sogar schon in den niederen Kursen, so daß die oberen Klassen ziem—
lich dünn bevoͤlkert waren. In der Oberklasse weisen die Jahresberichte
oft mehr als die Hälfte der Schüler auf, welche während des Schul⸗
jahrs austraten. Rektor Mönnich machte in Wort und Schrift auf
die Nachteile aufmerksam, welche ein zu frühes Verlassen der Schule
sowohl für diese als für die Schüler habe. Er veranlaßte die Be—
stimmung, daß jedem, der vor Beendigung des Schuljahrs die Anstalt
verlasse, der letzte Kurs, dem er nur zum Teil beigewohnt, nicht ange—
rechnet werde. Aber alle Versuche, die Schüler zu halten, waren ver—
gebens. Es lag dieser Übelstand in den damaligen Lehrlingsverhält—
nissen. Die Lehrzeit war in der Regel auf 5 bis 6 Jahre, in ein—
zelnen Fällen noch höher festgesetzt. Eine Anderung in dieser Beziehung
herbeizuführen, war für die damalige Zeit nicht möglich; man hing zu
fest an den alten Traditionen, als daß man geneigt gewesen wäre,
auch hierin der neuen Zeit Rechnung zu tragen. Und doch verlangte
in dieser Beziehung die neue Zeit gebieterisch Fortschritt. Mit dem
Zollverein hatten sich die Handelsverhältnisse wesentlich geändert.
Die beschränkten Verhältnisse, in welche Nürnberg, wie die andern
Städte, durch die Zollschranken eingeengt war, hatten einer freien