fullscreen: Forschungen zu Georg Pencz

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Ich möchte mich nur deswegen eher für die zuerst dar- 
yelegte, von Mummenhoff 1) vertretene Möglichkeit — dass 
die später eingereichte Visierung den Entwurf zu einem der 
beiden Hauptbilder enthielt — entscheiden, weil bei dem 
Umfang‘ derselben die Berufung mehrerer Künstlerkräfte für 
die Ausführung jener Visierung begreiflicher erscheint. Die 
Frage, ob diese nicht eher für die etwa von Pencz gearbeiteten 
Malereien der Aussenwände des Saalbaues, als für die seines 
Innern bestimmt gewesen sei, brauchte Mummenhoff nicht in 
Erwägung zu ziehen?). Im Ratsverlass vom 14. September 
wird ausdrücklich von einer „Visierung zum Saal des 
Rathauses“ gesprochen; mit dem Begriff „Saal“ lässt sich 
aber meiner Ansicht nach nur die Vorstellung eines Innen- 
raumes verbinden. 
Zweifellos ist auf die malerische Ausschmückung des 
Rathaussaales noch ein weiterer Ratsverlass vom 14. September 
zu beziehen, welcher die Weisung enthält, den „Baumeister“ 
zur Rede zu stellen, warum trotz häufiger Mahnungen die 
„Verfertigung des Rathauses“ so langsam und zögernd 
von statten gehe, da es doch an Geld nicht fehle, und ihm 
anzubefehlen dass er mehr Arbeiter anstelle, damit die 
gute Jahreszeit noch möglichst ausgenutzt werde). Wir 
haben so einen weiteren Beweis für die Beteiligung mehrerer 
Künstlerkräfte an der Ausführung der Saalmalereien in den 
Händen. Diese muss schon um deswillen notwendigerweise 
vorausgesetzt werden, da, wie Mummenhoff?) richtig bemerkt, 
unmöglich die ganze Arbeit der Neuausmalung in der kurzen 
Zeitspanne von drei Monaten von ein oder zwei Leuten hätte 
bewältigt werden können. Am 22. November 1521 war näm- 
lich die Restauration des Saales bereits soweit fertig, dass der 
Rat den Baumeister zum Abbruch der Gerüste ver- 
anlasssen und die Veranstaltung eines „Tanzes“ in 
dem neugeschmückten Raum beschliessen konnte, zu dem 
1) a. a. O. p. 94. 
2) Mummenhoff thut dies a. a. O0, p. 93 u. Anm. 261. 
3) a. a. O. p. 94. 
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