Volltext: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

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Wochen wurde der größere Rath wieder zusammen berufen, 
und ihm die Ergebnisse und weiteren Beschlüsse bekannt ge— 
macht. Es ist zwar kein Fall bekannt, daß eine Losung von 
den Genannten verweigert worden wäre, dagegen aber ist 
eine selche auch nie ohne jene Abstimmung angelegt worden. 
Es ist dies wichtig, da jenes Recht der Genannten des grö— 
ßeren Rathes ein weiterer Grund zu den schon berührten 
Zerwürfnissen geworden ist. Extra-Steuern, welche in Noth— 
fällen aufgelegt wurden, — freilich geschah dies in Zeiten, wo 
noch von einer doppelten Losung keine Rede war, — sind nie 
ohne Bewilligung des größern Raths eingeführt worden, und 
es finden sich Fälle vor, wo solche verweigert worden sind. 
Als im Jahre 1653 eine außerordentliche Wochensteuer be— 
antragt worden war, setzten sich der größere Rath und die 
Bürgerschaft heftig dagegen; am 30. Januar 1654 wurde 
das Dekret, nach einer vierstündigen Unterredung der ma— 
gistratischen Deputation mit dem bürgerlichen Advokaten 
Dr. Paul Hönn wieder zurückgenommen. Aehnlich ging 
es am 26. August 663, als die Genannten des größern 
Raths eine Türkensteuer nicht bewilligten. Auch das Volk 
nahm damals Antheil, Pasquille wurden angeschlagen, in 
denen man dem Rath vorwarf, daß aus den indirekten 
Steuern große Summen erhoben würden, und niemand 
wisse wo sie hingekommen wären, die Geschlechter sollten 
nur auch einmal ihre Schätze aufthun. Einem Consulenten, 
Dr. Welker, schrieb man die meiste Schuld zu, der wäre 
werth, hieß es, daß man ihn bei den Füßen aufhinge, sein 
Haus würde man in Brand stecken, wenn nicht die Nachbarn 
geschont werden müßten. Bemerkt muß werden, daß der 
bessere Theil der Bürgerschaft an dergleichen rohen Aus— 
brüchen keinen Theil hatte, vielmehr alles mögliche gethan 
hat, um die Ruhe aufrecht zu erhalten. Man muß ferner 
bedenken, daß eine Türkensteuer keine Kleinigkeit war, eine 
solche wurde mit Bewilligung des größern Rathes im Jahre 
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