Volltext: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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2) wenn er auswärts wohnt und in Fürth getraut wird, 12 kr., 
3) dem Oberrabbiner vom ersten Tausend 10 fl., von jedem 
weitern Hundert 30 kr., 
) Witwer bezahlen nur vom Vermögen der Braut. 
Jahrgelder. Wenn Männer und Frauen, deren Eltern gestorben, 
in Fürth geboren und bisher von ihrem Vermögen in die 
Klassen-Anlage nichts bezahlt, sich verheiraten, müssen jedes 
Jahr vom Tode des Vaters an 1 fl. nachholend entrichten. 
Mit Ausnahme des Leichenackers besaß die Gemeinde im Bereiche 
des sogenannten Schulhofes 5 Wohnhäuser, die große und neue Sy— 
nagoge, das Kaalhaus, die Juxisten- oder Talmud-Schule, die Scharre 
und eine Scheune, dann etwas entfernter das Hospitalgebäude. — 
Ertrag 876 fl. 
Für die Kultuszwecke waren die Thora-, Schulstand-, für den Leichen— 
aͤcker die Grabgelder bestimmt. Ertrag 700 fl. 
Für Wohlthätigkeitszwecke die Interessen aus Stiftungskapitalien, 
Sammlungen in der Synagoge, und die Ablösung der Fasttage im 
Gesamtbetrage von ca. 700 fl. 
B. Ausgabe. 
5) 
3) 
Sie verteilte sich mit ca.: 
9700 fl. auf die Verwaltung des Gemeindewesens, 
360 fl. für den Unterricht, 
6500 fl. für die Wohlthätigkeit und 
850 fl. für religiöse Zwecke. 
„Ein Blick auf die Ausgabsziffern läßt die geführte üble Wirtschaft 
erkennen; während die Angestellten bei der Kaal, — die Vereinsvorstände 
hatten für ihre Mühewaltung ohnedies keine Entschädigung — also der 
Kaalschreiber nebst Gehilfen und Diener, dann der Beglaubiger (Dolmet⸗ 
scher bei dem christlichen Gerichte) inkl. einiger Pensionen nur 1500 fi. er— 
forderte, kostete die Verwaltung der Scharre an Besoldungen für 12 In— 
dividuen jährlich 2400 fl., an Regie 540 fl. und 100 fl. für den Unter— 
halt der Gebäude, in Summa 3040 fl. Unter den verschiedensten Titeln 
bezog mancher Bedienstete zwei- oder dreierlei Gehalt, offenbar infolge un— 
rechtlicher Vergünstigung. 
Ein Kapital von 85274 fl. war als Stock sämtlicher Stiftungen 
der verschiedensten Zwecke bei der Gemeinde einer schwebenden Schuld gleich 
als unablöslich angelegt, mittelst Kaalsbeschlüssen zwar angenommen, aber 
F Rechenschaft über die Zinsen disponiert und kein Kreuzer rechtsgiltig 
versichert. 
„Außerdem waren noch 14500 fl. Privatschulden vorhanden, größten— 
teils Kurandengelder, welche später die kgl. Gerichte nur mit Muͤhe und 
nicht ohne Verluste einholen mußten, um kuratelmäßige Sicherheit zu er— 
wirken. Die sogenannten Einlagen als Kaution waren eine weitere schwe— 
bende Schuld, nach 10 Jahren heimzahlbar, allein nach Laune einiger Vor— 
steher bildete sich der Usus, ehrenhalber die Einlage zurückzulassen, oder
	        
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