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risten und Theologen unversöhnlich gegenüber!), ein Ausgleich war
nicht mehr möglich, und der Rat stand auf Seite der Rechtsgelehrten,
so dass an dem Bann die ganze Ordnung zu scheitern drohte *).
Da zeigte Spengler, den man nebst Vogler beschuldigte „den Bann
practiciert zu haben“, den Ausweg, den Artikel vom Bann gänzlich
aus der Kirchenordnung herauszulassen, der gewissen Zuversicht, dass
die Pfarrer den Baun doch handhaben würden, wenn er auch nicht
in der Ordnung stehe; und wer konnte ihnen das dann verbieten,
resp. welcher Pfarrer würde es sich verbieten lassen? 3) Die Mark-
oräflichen sollen sich damit zufrieden geben, schreibt Spengler an
Vogler, denn bei dem Rat seien alle Wege, ihn umzustimmen,
schon vergebens versucht worden. Mit dem Bann hing die Anzeige-
oflicht vor dem Empfang des heil. Abendmahls zusammen, die den
Zweck hatte, Unwürdige von diesem auszuschliessen. Christoph
Scheurl *) und Dr. Heppstein rieten dringend ab, den Geistlichen
die Entscheidung zu überlassen, wem sie das Sakrament reichen
wollten, während die Geistlichen ”) unter Hinweis auf die Augustana
auf der facultativen Privatbeichte und der Anzeigepflicht bestanden
and mit ihrer Ansicht durchdrangen. Daraufhin wurde in der Abend-
mahlsvermahnung die allgemeine Absolution, die bisher üblich war,
zestrichen ©).
Noch ein gewichtiger Streitpunkt harrte der Erledigung: die
Messe ohne Communikanten. In den Entwurf der Kirchenordnung
war auf Wunsch der brandenburgischen Theologen aufgenommen
worden, dass der tägliche Gottesdienst aus Lektion, Predigt, Gebet,
Litanei und Gesang ohne eigentliche Messe bestehen solle, weshalb
auch der amtierende Geistliche nicht das Messgewand, sondern ein
. 1) Nur die Rechtsconsulenten Kötzler und Müller stimmten mit den
Cheologen überein (Gutachten in: W aldau, Vermischte Beiträge IV, 357 ff.).
2) Brief Spenglers an Vogler vom 20. Nov. Tom. IX, Nr. 38.
3) Brief vom 20. Nov.
4) Gutachten Scheurls: Ob meinen Herrn zu raten sei, nit zu gestat-
ten, jemand zu communieieren, er hab sich denn Zuvor angezeigt und ge:
beicht, Strobel, Neue Beiträge IT, 375 ff.
5) Gutachten Strobel a. a. O0. 8. 380 ff.
6) Möller, Andreas Osiander S. 177.