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das Kleeblatt getragen. Daß der Erzengel Michael in unserem Gemeinde⸗
wappen je vorgekommen wäre, davon ist mir nie etwas bekannt worden.
Wahrscheinlich liegt hier eine Verwechslung mit dem protestantischen Pfarr⸗
siegel zu Grunde, welches diesen Heiligen bis vor einigen Jahrzenten zur
Schau trug.“ ——
In seiner letzten Erwiderung, mit welcher die Polemik abschließt, hält
Sar seine Behauptung — als nicht widerlegt — aufrecht.
„Höchst dankenswert bleibt der Nachweis, daß am 18. Januar 1562
der Revers des Hans Winterschmidt über die von der St. Michaeliskirche
in Fürth empfangenen Lehen durch das Domprobsteiamt gesiegelt, und das
Kleeblatt schon in diesem Siegel figuriert. Ist aber damit die Aufstellung
widerlegt, daß Nürnberg dasselbe dem Flecken Fürth octroyierte?
Wieder die Geschichte zur Hand, und wir finden, daß schon durch den
Forchheimer Vertrag, 28. Juni 1537, Bamberg seine Diözesanrechte Nürnberg
vergleichsweise auf J Jahre abgetreten, der Augsburger Bischof Graf v. Stadion
1. Juli 1538 die bambergschen Lehenrechte ebenfalls vergleichsweise — und
nur cum reservatione der angenommenen Kirchenordnung mit Nürnberg
geschlichtet hatte, somit bezüglich des Pfarr- und Kirchengutes zwischen Bamberg
und Nürnberg ein Mitbesitz nicht pro tempora compromittiert wurde. Der
domprobsteiliche Amtmann Pruͤgel, wie jeder seiner Vorfahren und Nach—
folger, damals rechtlos gestellt, schmachtete unter der energischen Kirchen⸗
herrschaft Nürnbergs, wie deren Organ, Pfarrer Fabricius, in seiner
Relation vom 14. Oktober 1566 selbst zugibt, und von einer unbefangenen
Amtshandlung war keine Rede mehr. Wenn er die Urkunde „des Kirchen—
lehens“ mit dem Kleeblatt siegelt, so ist das nicht mehr Bambergs Siegel
— es ist das Siegel der Kirchenherrschaft — woher gekommen57?
Also ist nur soviel bewiesen, daß die Nürnberger Kirchenherrschaft
„schon 1562“ dich warm an's Herz von Fürth legte, mit welchem Rechte?“
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