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der Neigung des Vormundschaftszerichte, den Sammelvormund in An-
Spruch zu nehmen, Gorıgens beüeutend 3{ärker gewachsen, wenn die
Berufsvorzundschaft nicht mıt Rücksicht auf die Überlastung des
Amtes seibast gebrems; und die Sammelvormundschaft sowohl im Som-
mer 1022, wie zu Beginn des Jahres 1923 je für mehrere Monate ge-
sperrt hätte. Die Sperre ließ sich freilich nicht ausnahmslos 8
durchführen, da es immer wieder besonders gelagerte Fälle gab.die
der Berufsvormund nicht wchl ablehnen konnte.
‚ Bei den 429 Abgängen handelte es sich um 96 Mündel,die durch
gechtohcuNe Ehe ıhrer Eltern. Legitimiert worden waren, 65 Mündel,
die im Berichtsjahr volljährig wurden, 883 die verstarben; in den
übrıgen Fällen endete die Tätigkeit der Berufsvormundschaft aus
anderen Gründen. Alle Fälle, die der besonderen Tätigkeit der Be-
rufsvormundschaft nicht mehr bedurften,wurden soweit als möglich
an Einzelvormünder abgegeben; dies liegt sowohl im Jnteresse der
dringend notwendigen Entlastung des Amtes, als auch im Jnteresse
der Mündel selbst, insbesondere der heranwachsenden Jugendlichen.
denen ein guter Einzelvormund regelmäßig mehr persönliche Förde-
rung zu bieten vermag, als der amtliche Vormund,
Yon den zu Ende des Berichtsjahres unter Berufsvormundschaft
stehenden 3999 Minderjährigen waren 3690 unehelich, 309 ehelich.
Für 17% der ehelichen Kinder wurde Vormundschaft im engeren Sinn,
für die übrigen 125 Pflegschaft geführt.
Nsch einer Zählung vom 1. März 1923 standen im ersten Le-
bensjahr 214 Kinder (sämtliche unehelich), 1 - 6 Jahre alt waren:
1253 (darunter 12 ee Bd 6 - 14 Jahre alt: 1664 (davon 114 un-
ehelich), über 14 Jahre: 875 (davon 171 ehelich). Die Gruppe der
Schulkinder und Jugendlichen überwog also weitaus gegenüber der
der Säuglinge und Reinkinder. Dieser eigentümliche Alters -
aufbau des Mündelbestandes stellt das
Ant vor besondere Aufgaben sowohl in Bezug auf die Unterhaltsbei-
treibung, da die Zahlungswilligkeit der Väter mit dem zunehmenden
Alter der Kinder abnimmt, als auch bezüglich der pflegerischen Be-
treuung, da bei den jüngeren Mündeln meist eine vorwiegend hygie-
nisch orientierte Überwachung genügt,während bei den älteren da-
neben mehr und mehr auch schwierigere Erziehungsprobleme zu be-
rücksichtigen sind.
. Die in Nürnberg selbst untergebrachten Mündel wurden, soweit
sie in Famllienfürsorgebezirken wolnten, von den zuständigen Be-
zirksfürsorgerinnen betreut, in _ den übrigen Stadtteilen teils von
den Organen der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge (für Kinder bis
zu 6 Jahren), teils von den 5 beamteten Waisenpf egerinnen, die
im Berichtsjahr 8259 Besuche machten; in einzelnen besonderen
mailen überzahm die Aufsicht die Polizeipflegerin oder der Jugend-
eger.
MS Bei Überwachung der auswärts untergebrachten Mündel war das
Amt meist noch auf die örtlichen Gemeinidewalisenräte angewiesen,
soweit nicht Jugendämter oder DEZ EKSSÜNSOTRETANDEN TOLPEDLGR AS-
ren, Der dringend notwendige und längst geplante usbau der Auf-
sicht über diese auswärtigen Kinder, die etwa 16 % des Mündelbe-
standes ausmachten, scheiterte bisher an der Überlastung der zu-
ständigen Stellen.
ei der pflegerischen Betreuung der Mündel wurde das Amt
wieder in dankenswerter Weise durch ehrenamtliche Kräfte unter-
stützt, deren Zahl zu Ende des Berichtsjahres 24 betrug und unter
denen sich erfreulicherweise nun auch einige männliche Helfer fin-
den, die besonders bei der Betreuung von Lehrlingen Wertvolles
leisten. ;
Die Anpassung der Alimente an die
Geldentwertung erforderte im Berichtsjahr ganz be-
sondere Anstrengungen, Die Sätze mußten von Monat zu Monat erhöht
werden; die vierteljährliche Unterhaltsrente = sogenannte Mindest-
rente -- stieg von 95 4 im April 1922 auf 78 000 % im März 19823.