Metadaten: Die Intestaterbfolge nach Nürnberger Recht

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als Adiaphora, welche sich von selbst ergeben müssen. Deshalb 
begannen im T’heologenconvent, nachdem über die Lehrartikel eine 
Einigung durch die Annahme der Vorschläge beider Parteien erzielt 
worden war, die Beratungen über eine Kirchenordnung. (Bericht 
der Statthalter: „Sich auch darauff alle miteinander Weiter ver- 
gleicht. Wie es mit dem Tauff, der Mesß vnnd annderen COCrist- 
lichenn Ceremonien, Welchs alles der Cristlichen Visitacion anhanngt. 
Cristlicher Weiß gehalten werden soll. Wie e. f. g. hiebey mit 
CO bezeichnet vernemen.“) Wir wissen, dass die Ansbacher Commission 
mit ihrer Arbeit nicht so weit gediehen war, dagegen kamen die 
Nürnberger mit einem fertigen schriftlichen Entwurf, Das Protokoll 
der Beratung über die Visitation im nürnberger Rathause zwischen 
den Theologen und Juristen bemerkt im 2. Punkt (efr. oben), den 
Ceremonien: „Wie Herr Osiander sonderlich meldet, so sei auf der 
Prädikanten Lehre, Wandel und äusserliche Gebräuche als ein unter- 
schiedlich Ding ein sonderliche Achtung zu haben, und hat daneben 
alsbald ein Verzeichnis dieser vorhabenden Visitation halben, und 
wie die mocht vorgenommen werden, welches er zu Förderung und 
Nutz der Sachen begriffen, auch die andern Prädikanten hören lassen, 
übergeben“!). Wie weit die Vorschläge Osianders in Schwabach an- 
zenommen wurden, lässt sich aus unsern Akten nicht ersehen, jedoch 
kann man aus dem Bericht der Statthalter erkennen, dass die end- 
giltig vereinbarte Kirchenordnung das Ergebnis einer eingehenden 
zemeinsamen Beratung ist, und ‚weil er die Arbeit Osianders gar 
nicht erwähnt, hat es: den Anschein, als ob diese in der Commission 
wenig Gnade gefunden habe, worauf auch hindeutet, dass der 
Rat später, während des Schwabacher Convents, den beiden 
Predigern den Auftrag erteilt, „zu stellen, was Zur sach Not ist“?), 
wobei es sich nach dem Bericht der Statthalter lediglich um die 
Kirchenordnung handeln kann, da die Lehr- und Frageartikel 
sofort angenommen worden waren. Die Verhandlungen über die 
Kirchenvisitation zogen sich etwas in. die Länge, weil sie durch ‚eine 
vorübergehende Heimkehr der nürnberger Abgesandten unterbrochen 
1) Dass es sich hier nicht um Lehrartikel handelt, zeigt die oben 
angeführte Stelle des Protokolls. 
2) efr. den Ratsverlass vom 18. Juni 28, unten.
	        
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