15
AZ wol
tation
TS an-
1 Nach
reiten,
ze der
nichts
Vogler
1). So
In auf
'S von
ıeden
»N, sie
‚eder
ın sie
'einer
‚x und
verde,“
xt den
:jel ist
il dass
ıt blos
sondern
nd sie
Seite,
rartikel
‚eben-
Cere-
‚yrstereS;
N An-
lienstes
:e Visi-
als Adiaphora, welche sich von selbst ergeben müssen. Deshalb
begannen im T’heologenconvent, nachdem über die Lehrartikel eine
Einigung durch die Annahme der Vorschläge beider Parteien erzielt
worden war, die Beratungen über eine Kirchenordnung. (Bericht
der Statthalter: „Sich auch darauff alle miteinander Weiter ver-
gleicht. Wie es mit dem Tauff, der Mesß vnnd annderen COCrist-
lichenn Ceremonien, Welchs alles der Cristlichen Visitacion anhanngt.
Cristlicher Weiß gehalten werden soll. Wie e. f. g. hiebey mit
CO bezeichnet vernemen.“) Wir wissen, dass die Ansbacher Commission
mit ihrer Arbeit nicht so weit gediehen war, dagegen kamen die
Nürnberger mit einem fertigen schriftlichen Entwurf, Das Protokoll
der Beratung über die Visitation im nürnberger Rathause zwischen
den Theologen und Juristen bemerkt im 2. Punkt (efr. oben), den
Ceremonien: „Wie Herr Osiander sonderlich meldet, so sei auf der
Prädikanten Lehre, Wandel und äusserliche Gebräuche als ein unter-
schiedlich Ding ein sonderliche Achtung zu haben, und hat daneben
alsbald ein Verzeichnis dieser vorhabenden Visitation halben, und
wie die mocht vorgenommen werden, welches er zu Förderung und
Nutz der Sachen begriffen, auch die andern Prädikanten hören lassen,
übergeben“!). Wie weit die Vorschläge Osianders in Schwabach an-
zenommen wurden, lässt sich aus unsern Akten nicht ersehen, jedoch
kann man aus dem Bericht der Statthalter erkennen, dass die end-
giltig vereinbarte Kirchenordnung das Ergebnis einer eingehenden
zemeinsamen Beratung ist, und ‚weil er die Arbeit Osianders gar
nicht erwähnt, hat es: den Anschein, als ob diese in der Commission
wenig Gnade gefunden habe, worauf auch hindeutet, dass der
Rat später, während des Schwabacher Convents, den beiden
Predigern den Auftrag erteilt, „zu stellen, was Zur sach Not ist“?),
wobei es sich nach dem Bericht der Statthalter lediglich um die
Kirchenordnung handeln kann, da die Lehr- und Frageartikel
sofort angenommen worden waren. Die Verhandlungen über die
Kirchenvisitation zogen sich etwas in. die Länge, weil sie durch ‚eine
vorübergehende Heimkehr der nürnberger Abgesandten unterbrochen
1) Dass es sich hier nicht um Lehrartikel handelt, zeigt die oben
angeführte Stelle des Protokolls.
2) efr. den Ratsverlass vom 18. Juni 28, unten.