Objekt: 1834-1884 (2. Band)

396 Chronologische übersicht und Kaspar-Hauser-Litteratur (Nr. 174). 
„unleugbar eine gewichtige Auctorität“ (17); finden sich bei Seb. Seiler 
„in dem Gifte, welches überall im Buche ausgespritzt ist, sehr beachtens— 
werthe (() Spuren und Andeutungen, und wenn auch Rotteck ()) von dem 
Buche viel zu viel gesagt hat, daß es 2/, Wahrheit und !/, Dichtung 
enthalte, so ist doch an einer gewissen Dosis von Wahrheit fast kaum zu 
zweifeln“ (1). — Broch (Kolb) bringt zu der „weiteren Begründung der 
Feuerbachschen Vermuthung manches Wesentliche“ () bei. — Merkers An— 
merkungen dagegen sind „oft allerdings bloße Silbenstechereien“, und: 
„Man braucht kein Polizeirath zu sein, um solche Anmerkungen ... schreiben 
zu können.“ — Merkers vorzügliche Kritik von Feuerbachs Schwallbuch 
wird so gekennzeichnet: „Die Betrachtungen beschränken sich im Wesent— 
lichen (s) auf das Herummäkeln an einzelnen Ausdrücken, das Verdächtigen 
gemachter Beobachtungen und das Negiren daraus gezogener Folgerungen, 
enthalten aber durchaus nichts (1) eigenes Positives.“ — Zimmermanns 
Untersuchungen sind „seichtes Geschwätz“, von Langs Aufsatz ist „höchst 
abgeschmackt“, Stanhopes Aufklärungen „bestehen in nichts ()) Anderem 
als den nachträglich, d. h. nach Hausers Tode von allerlei Leuten in Nürn— 
berg, die mit Hauser bei seinem ersten Auftreten in Nürnberg in Berührung 
gekommen waren, privatim eingesammelten Nachrichten, deren Wichtigkeit 
mehr als problematisch (27) ist.“ Die absolut unverbürgten Spuk- und 
Wundergeschichten sind natürlich nicht „problematisch.! — Daumer (ein 
„reichbegabter und achtenswerther Mann“) schließt sich 1873 „mehr als 
früher (1859) der Annahme Feuerbachs an, daß Hauser aus dem Badischen 
Fürstenhause stamme“ (man vgl. doch oben S. 387 /88)!1) Mittelstädts, Dar— 
stellung macht eher den Eindruck einer von Baden aus angeregten sbezahlten?) 
) Daß in diesem verschmitzten „mehr als früher“ mala fides steckt, kann 
auch hier wieder bewiesen werden. K. H. ist (der Litteratur des kritischen Biblio— 
zraphen nach): J. das unschuldige Opfer eines abscheulichen Verbrechens, und 
zwar: 1 das Opfer eines nicht näher angegebenen Verbrechens, 2. Frucht einer 
verbotenen oder fündigen Liebe oder Opfer einer tückischen Erbschleicherei, An-— 
zarischer oder Englischer Edelmann, 3. Abkömmling aus dem Badischen 
Fürstenhause. In seiner Abtheilung J. 2 bringt Petzholdt selbst Daumers Buch 
don 1859, und unter J. 3 bemerkt er zu Broch (Kolb): „Ter Verfasser erklärt 
jich gegen Daumers Ansicht, daß K. H. der Erbberechtigte einer vor— 
nehmen und reichen Englifschen Familie gewesen sei, und schließt 
sich mehr der Feuerbach'schen Vermuthung an, zu deren weiterer Begründung 
manches Wesentliche (wirklich!?) beigebracht ist. Womit Petzholdts Unlauterkeit 
hier am Pranger steht.
	        
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