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defelben, »Unferes Herrgotts Schwager«, gedichtet in Georg Schillers 
Hofton, ift in zwei Handfchriften erhalten, was von größerer Beliebt- 
heit diefes recht verfänglichen Liedes zeugt!°). Ein paar andere 
interefieren durch ihre Beziehungen zu Ambrofius Öfterreichers 
theatralifcher Thätigkeit. Sie find als »Vorgefang im Spiele be- 
zeichnet und von 1560 und 1564 datiert *!). Das eine derfelben, 
in der Grundweife Frauenlobs abgefaßt, beginnt: 
Erbar furfichtig weis vnnd Ehrnuefte 
Ehrlichen lieben gefte 
wir wunfchen euch ein Seligs Neues Jar 
Aus Vergunft eines Ehrnvefte rate 
diefer löblichen fatte 
Allhie haben wir fur gnommen Zware — 
Zu diefer Zeitt 
Nach gewonheidt 
In Teutfcher Sprach 
Etliche Schön Comedi zu halden 
Aus den Buchern der Alten 
hiftori Als Ir werdt hören hernach — 1I2\ 
Leider ift uns keine Andeutung darüber erhalten, welche Stoffe 
von Ambrofius Öfterreicher und feiner Gefellfchaft zu theatralifcher 
Aktion gewählt, welche Stücke von ihnen aufgeführt worden find. Nur 
daß auch er neben Jörg Frölich und Veit Feffelmann felbftändig 
als Schaufpieldirektor thätig gewefen ift, ja während der fechziger 
Jahre eine Hauptrolle im Theaterleben Nürnbergs gefpielt hat, geht 
aus den auf dem Kreisarchiv Nürnberg aufbewahrten Ratsprotokollen 
der alten Reichsftadt auf das Deutlichite hervor. Diefelben find 
zugleich die einzige Quelle für unfere allerdings fehr. mangelhafte 
Kenntnis von den allgemeinen Lebensverhältniffen unferes Mannes. 
Wohl vom Anfang feines Beftehens an waren im Nürnberger 
Meiftergefang theatralifche Produktionen der fpeziell meifterfinge- 
tifchen Thätigkeit, d.h. der Abhaltung von Singfchulen, zur Seite 
gegangen. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts aber begann das 
[ntereffe an folchen Theateraufführungen, die weniger offiziell, wenn 
man fo fagen darf, und ohne Zweifel weit einträglicher waren, als die 
Singfchulen, das Intereffe an letzteren auch bei den Meifterfingern 
felbfit immer mehr zu überwuchern, fo daß wohl einer (Hans Winter 
1621) in der Singfchule bat. ihn doch lieber beim Komödienfpiel 
10) Cod. dresd.' M, 5 S. 323 und M. 6 Bl. 134b. 
‘1) Cod. dresd, M, 6 Bl. 1082 (von 1560) und 108b (von 1564). 
12\ Nach cod. dresd. M. 6 BL. 1082
	        
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