thumbs: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für die Jahre 1913 und 1914 (1913/14 (1917))

Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 321 
Nachstehende Ubersicht zeigt die Zahl der als Armenwohnungen verfügbaren Räume 
ind die Belegung nach dem Stand vom Dezember 1914 sowie den Kostenaufwand für die 
Unterhaltung für 1913 und 1914 
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Lage der Häuser 
Wohnräume Am 1. Dezember 1914 belegt mit JKostenaufwand 
heizbare . zus. Per- 
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im Jahr im Jahr 
1913 1914 
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Untere Kreuzgasse 16 . 
Maximiliansplatz 8. 
Zztiftungswohnung daselbst 
Zpittlertormauer 13.— 
seter-VischerStraße 8. 
apadocia —.. 
günthersbühlstraße 30 .1 
Janiersplatz 39 ). . .* 
Jord. Spitalhof 32). . — 
datharinengassfe 5 2) .. 252 
7* 7 640 
Auß. Bayreuth. Straße 1062) 738 
Stöpselgasse 188).. .. 432 
15 9. . 75 
Wunderburggasse 10 8). 9 
Allersberger Straße 46 8) 82 
Hlockenhofstraße 58 8) . 200 
Endterstraße 18 8) .. 104 
Obere Talgasse 16 5) . .1 ꝛ 
zusammen . . J1135 50 1 53 101 1344 288 117 750 18750 
Die Bewohner der Armenhäuser erhalten nach Bedürfnis auch Unterstützungen in 
Held, Brot, Mittagskost, Kleidungsstücken, Betten und Brennmaterial; ärztliche Hilfe wird 
hnen von den Armenärzten der betreffenden Bezirke geleiste. 
Die Armenhäuser unterstehen in Bezug auf hyagienische Fragen der Aufsicht derjenigen 
Armenärzte, in deren Bezirk sie liegen. 
Für Arme (besonders für Zugereiste), welche nur um ein Obdach nachsuchen, stehen 
ie beiden Zufluchtsanstalten, Großweidenmühlstraße 37 und Maxrplatz 12, zur Verfügung. 
Ddiese Anstalten sind aber nicht mehr der Armenpflege unterstellt, sondern werden zufolge 
Beschlusses des Stadtmagistrats vom 10. Februar 1911 von letzterem als allgemeine öffent— 
liche Wohlfahrtsanstalten weitergeführt. Siehe den Abschnitt „Wohnungsfürsorge“. 
Unterstützung von in Nürnberg nicht heimatberechtigten Personen 
Außer zur Fürsorge für die in Nürnberg beheimateten Armen ist die Aufentbaltsgemeinde 
auch verbunden, 
. nicht heimatberechtigten Personen, welche während ihres Aufenthaltes öffentlicher 
Hilfe bedürfen, die unentbehrlichen Reisemittel oder die erforderliche unaufschieb— 
bare Unterstützung nach Maßgabe der für Heimatberechtiate bestehenden Vor— 
schriften zu gewähren: 
) Seit 1. Oktober 1918 nicht mehr in Benutzung, das Haus wurde abgebrochen. 
) Ab Oktober 1913 von der Stadtgemeinde gemietet. 
9) In diesen der Stadtgemeinde gehörenden Häusern wurden im Laufe des Jahres 1914 nach Kriegs— 
ausbruch einzelne Wohnungen für Armenzwecke gemietet, um einem eventuellen augenblicklichen Bedürfnis gerecht 
werden zu konnen.
	        
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