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es bei der blossen Erteilung des Mandats sein Bewenden
habe und riet zu einem Vergleich mit Bayern. Die Reichs-
stadt war jetzt hilflos. Sie wandte sich an Friedrich
Wilhelm. Man benutzte die Gelegenheit der Abberufung
des bisherigen preussischen Gesandten. Der höchste Be-
amte begab sich nach Berlin.! Selbst auf Revindikationen
lauernd, liess sich das Kabinettsministerium auf das An-
sinnen nicht ein.
Für Bayern konnte eine Aussöhnung zwischen Preussen
ınd Nürnberg sehr unangenehm werden, Gravenreuth
brachte daher Hardenberg einen von den Wittelsbachern
ınd den Markgrafen 1517 unterzeichneten Vertrag in Er-
nnerung, in welchem sich beide verpflichteten, ohne des
anderen Bewilligung mit Nürnberg keine Einigung auf-
zurichten.? Man hatte in München nichts dagegen ein-
zuwenden, als der König 1796 sein neues Hoheitssystem
ankündigte; nur hielt man es für geraten, sowohl das
Kabinettsministerium wie Hardenberg daran zu erinnern,
ädass sie jetzt die gleiche Haltung gegen Nürnberg
beobachteten als seit Jahren Pfalzbayern.®. Hardenberg
war erzürnt über diese Einmischung. Er drückte dem
bayerischen Gesandten Tautphoeus sein Befremden aus und
ersuchte das Ministerium, dem kurfürstlichen Bevoll-
mächtigten in Berlin die gleiche Antwort zu geben.“ Als
Hardenberg an der Einfügung Nürnbergs in die Fürsten-
tümer arbeitete, hoffte Bayern, die nürnbergischen
Eroberungen wieder vollständig sich zuzueignen. Am
1. Schreiben v. Böhmers an das Kabinettsministerium vom
26. Apr. 1792.
2. Promemoria Gravenreuths an Hard. d. d. Nürnberg 209. Juli
1792; R. 44 C. 111—120. Vgl. o.S. Im.
3. Note Poschs, des bayerischen Gesandten in Berlin, d. d. Berlin
14. Juli 1796; R. 44 C. 6.
A. Bericht Hard. d. d. Ansbach 5. Aug. 1706: ebda.