Objekt: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

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es bei der blossen Erteilung des Mandats sein Bewenden 
habe und riet zu einem Vergleich mit Bayern. Die Reichs- 
stadt war jetzt hilflos. Sie wandte sich an Friedrich 
Wilhelm. Man benutzte die Gelegenheit der Abberufung 
des bisherigen preussischen Gesandten. Der höchste Be- 
amte begab sich nach Berlin.! Selbst auf Revindikationen 
lauernd, liess sich das Kabinettsministerium auf das An- 
sinnen nicht ein. 
Für Bayern konnte eine Aussöhnung zwischen Preussen 
ınd Nürnberg sehr unangenehm werden, Gravenreuth 
brachte daher Hardenberg einen von den Wittelsbachern 
ınd den Markgrafen 1517 unterzeichneten Vertrag in Er- 
nnerung, in welchem sich beide verpflichteten, ohne des 
anderen Bewilligung mit Nürnberg keine Einigung auf- 
zurichten.? Man hatte in München nichts dagegen ein- 
zuwenden, als der König 1796 sein neues Hoheitssystem 
ankündigte; nur hielt man es für geraten, sowohl das 
Kabinettsministerium wie Hardenberg daran zu erinnern, 
ädass sie jetzt die gleiche Haltung gegen Nürnberg 
beobachteten als seit Jahren Pfalzbayern.®. Hardenberg 
war erzürnt über diese Einmischung. Er drückte dem 
bayerischen Gesandten Tautphoeus sein Befremden aus und 
ersuchte das Ministerium, dem kurfürstlichen Bevoll- 
mächtigten in Berlin die gleiche Antwort zu geben.“ Als 
Hardenberg an der Einfügung Nürnbergs in die Fürsten- 
tümer arbeitete, hoffte Bayern, die nürnbergischen 
Eroberungen wieder vollständig sich zuzueignen. Am 
1. Schreiben v. Böhmers an das Kabinettsministerium vom 
26. Apr. 1792. 
2. Promemoria Gravenreuths an Hard. d. d. Nürnberg 209. Juli 
1792; R. 44 C. 111—120. Vgl. o.S. Im. 
3. Note Poschs, des bayerischen Gesandten in Berlin, d. d. Berlin 
14. Juli 1796; R. 44 C. 6. 
A. Bericht Hard. d. d. Ansbach 5. Aug. 1706: ebda.
	        
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