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Dreizehnte Abteilung.
Ztiftungen.
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Erster Abschnitt.
Unterrichtsstiftungen.
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Hier wird im Voraus bemerkt, daß im Unterabschnitt II dieses Abschnittes die Angaben
über die Entstehung der dort aufgeführten Stiftungen kürzer als im Vorjahre gehalten sind;
genauere Angaben finden sich auf Seite 690 bis 695 im Verwaltungsberichte des Vorjahres.
In den Unterabschnitten III, IV und V sind überhaupt nur die Namen der dorthin gehörigen
Stiftungen und deren Vermögen aufgeführt; bezüglich ihres Erträgnisses derselben wird auf
den zweiten Teil (Seite 747 bis 753) Bezug genommen und bezüglich der Entstehung und
Bestimmung derselben auf Seite 695 bis 702 des Verwaltungsberichtes für 1896, woselbst
eine sehr ausführliche Schilderung hierüber enthalten ist.
K. Neue Stiftungen und Zuflüsse zu bestehenden.
1) Direktor Mathias Reischle'sche Prämienstiftung für eine weibliche
Handelslehranstalt in Nürnberg. Der am 25. Januar 1897 in München verstorbene
Prokurist und Direktor Mathias Reischle hinterließ laut Testament vom 7. Januar 1895 den
Stadtgemeinden Augsburg, Dresden, Hamburg, Mannheim, München und Nürnberg ein Ver—
mächtnis von je 35000 Mark mit der Auflage, daß diese Stadtgemeinden jedes Jahr die
Zinsen des Vermächtnisses an die fünf ersten Schülerinnen des höchsten Kurses einer voll—
ständig anerkannten weiblichen Handelsschule der bedachten Stadt mit mindestens zwei Jahres—
kursen am Schlusse des Schuljahres zu gleichen Teilen als Prämien bezahle. Schulen mit
weniger als zwei Jahreskursen sind ausgeschlossen, dagegen ist Schulen mit drei Jahreskursen
der Vorzug vor solchen mit zwei Jahreskursen zu geben. Bestehen mehrere solcher Schulen,
so bleibt die Wahl der Stadtgemeinde überlassen. Besteht keine Schule, so sind die Zinsen
so lange zum Kapital zu schlagen, bis eine solche Schule mit drei oder mindestens zwei
Jahreskursen errichtet wird; die Jahreszinsen dieses admassierten Kapitals sind sodann an die
fünf ersten Schülerinnen des höchsten Kurses zu zahlen.
Die gemeindlichen Kollegien der Stadt Nürnberg nahmen durch übereinstimmende Be—⸗
schlüsse vom 16. und 19. März 1897 das vorbezeichnete Vermächtnis mit der bedungenen
Auflage unter dankbarer Anerkennung der edlen und gemeinnützigen Gesinnung des Schenk—
gebers an und sagten dessen stiftungsggemäße Verwaltung zu. Da der Schenkgeber weitere
Vollzugsbestimmungen nicht getroffen hat, so wurden solche von den Kollegien im
Mai 1897 aufgestellt. Darnach soll das Vermächtnis von 35 000 Mark als eine ört—
liche, selbstständige Stiftung mit dem Namen „Direktor Mathias Reischle'sche Prämienstiftung