Objekt: Von 1520-1534 ([2. Band])

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die Confutation vorlegen wollte. Am 18. wurde es den Ge- 
sandten zugeschickt. Auch Spengler verfasste ein Bedenken 
und sandte es an den Kanzler Vogler, der es dem branden- 
burgischen Rate Heller in Augsburg übermittelte !). Churmainz, 
Churbrandenburg und Braunschweig erboten sich zur Vermitt- 
lung. Nach Übereinkunft wurde am 6. "ein katholischer Ver- 
mitfelungsausschuss von 16 Mitgliedern gebildet, der am 7. seine 
Verhandlungen mit einer Anrede Brandenburgs eröffnete. 
Folgenden Tages legte Brück, der sächsische Kanzler, den 
mitverwandten Ständen eine Antwort vor?). Zur Verbesserung 
ward ein Ausschuss bestellt, in dem auch Kress sass. Der Rat 
von Nürnberg hielt die Vermittlungsversuche von Anfang an 
für fruchtlos; er war jetzt bereits überzeugt, dass der Kaiser 
keinen annehmbaren Abschied geben werde %); vor allem misfiel 
ihm das Suchen nach ausgleichenden Formeln; er fürchtete wie 
zur Zeit des Marburger Gespräches den Betrug der Zweideutig- 
keit. Am 9, ward die Antwort vor dem Vermittelungsausschusse 
verlesen 4); man bat darin um Vermittelungsvorschläge. Nach 
einer Ausschusssitzung am 10. wurde am 11. den Protestierenden 
lurch den Churfürsten von Brandenburg eine scharfe Antwort 
arteilt 5); man machte sie verantwortlich für das Blutvergiessen, 
das entstehen würde, wenn sie sich nicht verglichen. Brück 
verlas am 13. vor dem Ausschuss eine Vertheidigungsschrift °) 
ınd empfahl die Bildung eines Ausschusses beider Parteien von 
weniger Mitgliedern als vordem. Auf Wunsch der Evangelischen 
nahm man einen vierzehngliedrigen Ausschuss an, der am 16. 
nach Einholung der kaiserlichen Genehmigung zusammentrat ”). 
Am 18. erfuhr man von Melanchthon und Brück in des 
Markgrafen Herberge ®), dass sich der Ausschuss bis auf die 
Punkte der Messe, des Abendmahls, der Priesterehe und der 
bischöflichen Jurisdiktion verglichen habe. Die Städte billigten 
Jen Verlauf und nahmen einen Entwurf der Fürsten über die 
verglichenen und unverglichenen Artikel als gemeinsame Antwort 
an %. Der Rat von Nürnberg empfahl, die unverglichenen Ar- 
tikel der Entscheidung eines Coneiles anheim zu stellen und 
auf Grund der verglichenen einen Frieden bis zum Concil zu 
halten 10). In der richtigen Erkenntnis, dass man im Nach- 
geben nicht weiter gehen könne, betonte er somit bereits jetzt 
len Ausweg eines Religionsfriedens, der zwei Jahr später allein 
‘) Veesenmeyer, kleine Beiträge zur Geschichte des Reichstages 
von Augsburg, 5. 26. 2) C. R. II, 833. 8) An die Gesandten, 
9. August, Bb, 113. *) Müller, S. 776. Förstemann IH, S. 183. 
;) Müller, S. 722. Förstemann II, 5. 188. 6) Müller, S. 727. Förste- 
mann Il, S. 201. 7) C. R. IL, 846. 8) C. R. II, 848. *) Müller, 
S. 745. 10) An die Gesandten, 20., 21. August, Bb. 113.
	        
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