Objekt: Markgrafen-Büchlein

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ür den Kirchen- und Staatsdienst. Vor allein aber suchte or 
‚Jurch fortgesetzten Briefwechsel mit Luther und anderen Refor- 
inatoren zweiten Ranges (z. B. mit Urbanus Rhegius) tüchtige 
Organisatoren des evangelischen Kirchenwesens zu gewinnen. 
Auch schämte er sich nicht, die Winke und Ratschläge des 
Nürnberger Ratschreibers Lorenz Spengler, eines tief religiösen 
Mannes, zu berücksichtigen. 
Eines der erfolgreichsten Mittel zur Einführung der 
veformation im hrandenkurgischen Markgrafentum war die 
:on ihm gemeinschaftlich mit Nürnberg im Jahre 1528 begonnene 
KSirchen-Visitation, dureh welche geeignete Prediger 
les Evangeliums beschafft wurden. 
Nachdem durch den für die evangelischen Fürsten günstigen 
Keichstagsabschied von Speyer (1526), der den Reichsständen 
bis auf ein allgemeines Konzil Freiheit in Sachen der Religion 
gestattete, reichsgesetzlich die bischötliche Jurisdiktion über die 
evangelischen Landesteile aufgehoben war, hielt sich der Mark- 
uraf Georg als christlicher Regent für berechtigt, die bischöf- 
liche Jurisdiktion, die nach biblischer Lehre kein jus divinum 
göttliches Koecht), sondern nur ein jus humanıum (menschliches 
Recht) ist, nun selbst zu übernehmen, Zur Uebernahme dieses 
bischöflichen Kochtes hielt er sich als Hüter des Landfriedens 
sogar für verpflichtet. Darum veranstaltete er im Jahre 1528 
nach dem Vorbild der kursächsischen Regierung die von ihm 
längst geplante Kirchen-Visitation und zwar auf Vorschlag des 
Lorenz Spengler gemeinsam mit dem Rate von Nürnberg. Durch 
liese Kirchen-Visitation wurde in seinen fränkischen Territorien 
und im Nürnberger Gebiet eine neue auf gemeinsamen Be- 
schlüssen ruhende Gestaltung der kirchlichen Verhältnisse mass- 
yrebend. 
Gang der gemeinsamen Kirchen- Visitation im Jahre 
1528 im Ansbacher und Nürnberger Gebiet. Die Ans- 
bacher Regierung hielt es zunächst für geraten, die von ihr 
aufgestellten Visitatoren nicht an die Pfarrsitze selbst hinaus- 
zuscnden, da dies bei den päpstlichen Ränken für sie geradezu 
lebensgefährlich gewesen wäre, sondern die Pfarrer nach der 
Stadt Ansbach zum Examen zu bestellen. 
Auch der Nürnberger Rat beschied die der Stadt nahe 
wohnenden Pfarrer nach Nürnberg, für die weiter entfernten 
Pfarrer wurde eine Kommission in die dem Rate zugehörigen 
Städte entsandt, wohin die benachbarten Pfarrer zur Visitation 
gefordert wurden. Diejenigen, die zur Visitation nicht kamen 
oder von ihrem berüchtigten Lebenswandel und von den schrift- 
widrigen Lehren trotz Verwarnung nicht ablassen wollten, wurden 
äbgesetzt. Es sind über die Ergebnisse der Visitation wenie 
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