Objekt: Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens des Ärztlichen Vereins Nürnberg

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Beim Ohr betrug der Unterschied gewöhnlich nur einige Zehntel der Galton- 
;kala, Die Eintragung erfolgte nach der beim Eintritt in den Hörbereich 
auftretenden Grenze. 
Für die Ermittlung der Hördauer wurden nach Bezold’s Vorschrift die 
ınbelasteten Stimmgabeln verwendet. Es geschalı dies, um die Einheit der 
Untersuchungsmethode in keinem Punkt zu verletzen, denn dies ist die erste 
Bedingung, wenn die Ergebnisse verschiedener Mitarbeiter an einer gemein- 
samen Sammelforschung commensurabel bleiben sollen. Im Uebrigen aber 
wäre doch wohl zu erwägen, ob man nicht allgemein zur Benützung der 
’elasteten, obertönefreien Stimmgabeln auch bei Messung der Hördauer über- 
gehen sollte. Es wird hier das Prinzip, welches Bezold im Gegensatz zu der 
Untersuchung mit Harmonikatönen aufstellte, durchbrochen und die Ver- 
wendung der obertönereichen unbelasteten Stimmgabeln zugelassen, Allerdings 
klingen die Obertöne weit rascher ab als der Grundton, und für Untersuchung 
3olcher Hörorgane die annähernd normale Hördauer haben, besteht kein 
Bedenken, sich unbelasteter Gabeln zu bedienen, Gegen Ende der Schwing- 
ungszeit erklingt der Grundton ohne Beiklang der Obertöne und man prüft 
also thatsächlich die Hördauer mit dem reinen Grundton, Ganz anders aber liegen 
die Verhältnisse bei Taubstummen, deren Hördauer für die tiefen Stimmgabeln sehr 
oft noch in jenem Stadium der Schwingungszeit endigt, in welchem die Obertöne 
noch reichlich und laut vertreten sind. Wenn z. B. bei Elise B. No. 59 der Haupt- 
tabelle, am linken Ohr der Hörbereich erst mit dem grossen D beginnt, und 
zleichwohl für gross C, das sie mit belasteter, obertönefreier Stimmgabel 
überhaupt nicht hört, bei Prüfung mit der unbelasteten Gabel eine Hördauer 
von 30 Sekunden gefunden wird, so liegt es auf der Hand, dass hier nur die 
Jbertöne gehört werden, während man den Grundton zu prüfen glaubte. 
In solchem Falle liegt der Fehler offen zu Tage, und man wird es unterlassen, 
ine Hördauer für einen Ton einzutragen, der überhaupt nicht gehört wird. 
Wenn aber z. B. für Hans B. No. 9, am linken Ohr die untere Hörgrenze 
bei Hı liegt, und schon der nächste Ton, das grosse C, eine Hördauer von 
30 Sekunden, d, h. 25"/0 der Normalen aufweist, so bleibt der Zweifel offen, 
>b wirklich die Hörgrenze gegen die Regel gleich mit einer so guten Hör- 
dauer einsetzt, oder ob dieselhe nicht durch die mitklingenden Obertöne vor 
zetäuscht wird, 
Man würde dieser Fehlerquelle durch Verwendung obertönefreier 
belasteter Stimmgabeln enthoben sein, und sollte die andere Fehlerquelle, die 
n der kürzeren normalen Hördauer belasteter Stimmgabeln liegt, nicht allzu 
noch, jedenfalls minder hoch einschätzen, als die sonst mit Recht abgelehnte 
Verwendung obertönereicher Tonquellen. 
Die 2 höchsten Stimmgabeln @* und c®*, haben in meiner Tonreihe 
eine so kurze Klangdauer, dass die für diese beiden Töne bei den Taub- 
stummen gefundenen Prozente der Hördauer auf Zuverlässigkeit keinen An- 
spruch machen können. Zum Glück ist diese Hörstrecke von untergeordneter 
öraktischer Bedeutung. 
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