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Verfassung.
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An Tonkuͤnstlern, Malern, Rupferste⸗
chern, Bildhauern, Mechanikern ꝛc. welche
sich uͤber das Mittelmaͤsige heben, fehlt es eben⸗
falls nicht.
So werden auch noch sehr gute musikalische
Instrumente aller Art hier verfertigt.
Zum freyen unzuͤnftigen Gewerb aber, wel⸗
ches ieder, ohne besondere Erlaubniß treiben darf,
gehoͤren noch nachstehende:
Aufschlager fuͤr die Zir⸗
kelschmiede.
Ausbereiter fuͤr die
Goldschmiede.
Ausbreiter fuͤr die Roth⸗
schmiede.
Bleyfigurenmacher.
Bleyweishoͤlzleinmacher
Bresilholzstosser.
Concierer.
Darmsaitenschaber.
Glasblaser.
Glasschleifer.
Glasschneider.
Hirsknaͤuer.
Kartenmaler.
Kettleinbieger.
Knopfdreher.
Knopfpresser.
Kreidenschneider.
Leistschneider.
Pinselmacher.
Planiervergoldter.
Safranklauber.
Schaalenschroter.
Seidenwaͤschinnen.
Tabackspinner.
Vogelhausmacher.
Wollenkaͤmmer, odert
Kartetscher.
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