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und
c) auch alle übrigen Vorschriften der Ver-
fügung aufs pünktlichste und genaueste zu
vollziehen zusichere,
Selbstverständlich wurde nicht unterlasssen, auf
die Tendenzen der Freimaurerei wiederholt hinzu-
weisen und zu betonen, dass die Freimaurerei be-
strebt sei, der „vollendeten Vernunft und Rechtmässig-
keit in Gesinnungen und Handlungen sich anzu-
nähern‘ und demgemäss „auch die strengste Treue
gegen den Regenten und Staat und die Belolgung
der Gesetze“ sich zur Pflicht gemacht habe.
Diesem Schreiben war auch das verlangte
Insinuations-Bekenntnis der Brr Logen- Vorsteher
angefügt.
Als neugewählter M. v. St. der Loge Zur Wahr-
heit und Freundschalit reichte Br. Hommel die
erste der vorgeschriebenen Anzeigen pünktlich am
l. August 1807 in Ansbach ein und übergab vor-
schriftsmässig mit ihr die Mitgliederliste und den
Grundvertrag. Im Hinblick auf erstere bemerkt
Br. Hommel, dass sie jährlich nur einmal gedruckt
wird und die im Laufe des Jahres Aufgenommenen
erst in der des nächsten Jahres beigesetzt, die Beamten
der Loge aber für ein Jahr gewählt werden. Von
letzteren aber berichtet er, ‘dass dies die nämlichen
Statuten seien, wie sie sie bisher gehabt hätten. Nur
seien diejenigen Titel, welche die Verhältnisse mit der
Grossloge in Berlin berühren, nachdem aller Zu-
sammenhang und jede direkte oder indirekte Korre-
spondenz mit jeder Loge in Berlin oder in den
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