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und zue diesem buechlein auch geholfen, ine in die pflicht als andere
buechtrucker zunemen. Alles per herr Clementen Volckamer und
herr Bernharten Baumbgartner. Actum quarta den 27. marci 1527.
Der oben erwähnte Brief an den Rat der Stadt Frankfurt wegen Auf—
kaufung der Osiander-Sachsischen Büchlein hat folgenden Wortlaut:
Frankfort.
Lieben freund! Es sein in unser stat Nurmberg unsern halb
unwissend und unbewilligt etliche buchlein einer alten weyssagung
zgedruckt worden, dero wir aber darumb beschwerung tragen, das
uns die zu allerley nachred mogen ausgelegt werden. Dieweil wir
uns dann vermuten, das dero etliche in diese meß zu euer weisheit
gein Frankfort gebracht, offenlich fayl gehabt und verkauft werden
mochten, so ist demnach an eure weisheit unser freuntlich bit, die
wollen yemant bestellen, auf dieselben buchlein, dero wir euer freundlich—
keit eins hiemit zuschicken, aufsehen zuhaben und die auf unsern costen
aufzukaufen und abzuthun. Das wollen wir umb euer weisheit
mit willen verdienen. Datum donerstag, 28. march 1627. —
Briefbuch des Nürnberger Rats No. 98, Fol. 70b, im kgl. Kreisarchiv
Nürnberg.
Damit war die Sache jedoch noch nicht abgethan. Der Rat führt nun—
mehr auch gegen die Formschneider eine strenge Censur ein und legte ihnen die
Verpflichtung auf, wie sie bereits für die Buchdrucker bestand, nichts zu ver—
öffentlichen, wenn es nicht zuvor von Ratswegen zugelassen war. Um die Censur
besser handhaben zu können, wurden die Namen aller Formschneider Jahr für
Jahr in das „Amtbüchlein“ eingetragen, und alljährlich die Verpflichtung er⸗
aeuert. Dies geschah bis zum Jahre 1806. Die Hans Sachs vom Rat
erteilte Verwarnung hatte also eine jahrhundertlange Nach—
wirkumng; denn der Osiander-Sachsischen Schrift vom Falle des Papstthums
Jaben es die Kunsthistoriker zu danken, daß durch die Ämterbüchlein uns die
Namen aller Nürnberger Formschneider aus den Jahren 1627 —1806 überliefert
worden sind. (Ein Verzeichnis derselben giebt Josef Baader in A. v. Zahn's Jahr—
büchern für Kunstwissenschaft, Leipzig 1868, S. 233 und 234).
Der Formschneider Hans Guldenmund erreichte übrigens durch sein
Petitionieren noch, daß ihm erlaubt wurde, seine Bilder mit der bereits vor
Jahren schon gedruckten Prophezeiung aber ohne die Zusätze von Osiander und
ohne die Verse von Hans Sachs zu veröffentlichen.