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raßenkörpers für die ganze Bauanlage gesichert ist.“
g8. 74 der Bauordnung.
Dieser Paragraph ist sehr undeutlich abgefaßt, da
1) es der beliebigen Auslegung überlassen bleibt, ob die Straße
eine Erdstraße, eine Mac Adam'sche Kunststraße oder eine ge—
pflasterte Straße sein muß;
2) nicht erwähnt ist, daß der Eigenthümer des Bodens daenselben
kostenfrei für eine geplante Straße abtreten,
z) die Kosten des Baues der Straße und des Kanals zu einem
beliebig bestimmten Preis vergüten und vorauszahlen muß,
selbst wenn er weder Straße noch Kanal nöthig ha—
4) eine Sandfläche, auf der stundenweit gegen Fürth zu noch
kein einziges Haus steht, als eine Stadt oder ein zusammen⸗
hängend gebautes Dorf betrachtet werden kann, oder es wird,
sobald das Bauamt oder die Gemeindeverwaltung dort ein
Dorf oder eine Stadt entstehen lassen will.
Auf eigenem Grund und Boden kann sie dergleichen Pläne aus—
führen, nicht aber auf fremdem und in vorliegendem Fall hat sie gegen
Gostenhof II. zu und mit dem Rohlederer's Garten (hier allein 56 Mrg.)
so viel Felder gekauft, daß sie dort Städte nach ihrem Geschmack er—
richten lassen kann.
Der Verkauf der Bauplätze möchte aber nicht mehr so leicht gehen,
wie bei der Marienvorstadt, da schon mehr Häuser gebaut worden
sind, als die Bevölkerung bedarf und die übergroße Belästigung der
Hausbesitzer in der Stadt, der Schönheits- und Gesundheitspflege,
den Bau von vielen tausend Häusern in einem Umkreis von 194 Std.
zur Folge hat und noch weiter haben wird.
Eben jetzt sind unmittelbar an der Stelle, wo das städtische
Gebiet gegen Fürth zu aufhört, viele Häuser rechts und links an der
Fürther Chaussee und Eisenbahn im Bau, nebst dem bereits fertigen
Wirthshaus „Ludwigsthal“, welche das städtische Gebiet miethen,
wegen der S. 77 angeführten Lasten.
Man hat dort auch in 6 Fuß Tiefe ausgezeichnetes Trinkwasser
gefunden, kann also die Ursprungsquelle entbehren! Diese Zerstreuung
von Neubauten auf einer ungeheuren Fläche, erinnert an die Worte,
welche der Marquis Posa in Schiller's „Don Carlos“ an den Ketzer—⸗
verbrennenden König von Spanien richtete: