Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

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Von eingemachten Fruͤchten / 
Wurzeln und Blumen. 
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Von dem Einmachen uͤberhaupt. 
Is heisset Confituren oder Einmachen, 
eine Sache vermittelst des Zuckers oder 
z2 Honigs eine besondere Annehmlichkeit 
im Geschmacke geben, und dieselbe noch dazu lange 
Zeit unverdorben aufbehalten. Weil aber jedet 
Ding nicht von einerley Art ist; so folget, daß man 
alle Sachen nicht auf einerley Art, sondern jede 
nach ihrer Beschaffenheit einmachen koͤnne und 
muͤsse. Derowegen hat man uͤberhaupt zweyerley 
eingemachtes, naßes nemlich und truckenes. Bey⸗ 
de Arten laßen sich wieder in besondere Classen ab⸗ 
und eintheilen. Bey den naßen eingemachten, 
zum Exempel sind es entweder gan; duͤnne und heiße 
Saͤfte oder Syrup; oder die Saͤfte sind ziemlich 
dicke, als Gallert und weißer Kaͤse und heiße 
Marmeladeʒ oder man machet das Kraut, die Blu⸗ 
men, die Fruͤchte und dergleichen Dinge, ganz oder 
hoͤchstens nur zerschnitten, unmittelbar in dem Zu⸗ 
cker ein, oder beitzet es gleichsam in dickem Syrup, 
und heisset es Conserve, oder uͤberhaupt eingemach⸗ 
tes; oder man ruͤhret allerhand, zu feinem Pulver 
gestoßene Sachen in dem gelaͤuterten Zucker oder 
Honig, und nennet es eine Latwerge. (Electuarium) 
Das trucken eingemachte laͤßet sich wieder besonders 
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