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und Confituren 449 
gehen, thut in der Mitten einen langen Schnite 
barein, so gehen sie schoͤn von einander; hernach 
stellet sie in ein heißes Oefelein, und laßet solche eine 
halbe Stunde bey einer steten Hitze backen; wenn 
man sie aus dem Ofen nimmt, so bestreichet selbige 
obenher mit Wasser, und schneidet solches, wenn es 
abgekuͤhlet ist, mit einem großen Messer zu Schnit⸗ 
ten; leget selbige wieder auf ein Blech, und braͤu⸗ 
net sie schoͤn gelblicht in einem Oefelein ab. NB. 
Bey diesem so genanntenUlmer⸗Vrod ist zu mercken, 
daß man auch ein Trink⸗Glaͤslein voll suͤßen Wein, 
oder an dessen statt, etwan drey Eß Loͤffel voll Brand⸗ 
uee 4. Loth zerlaßene Butter darunter mischen 
oͤnne. 
Voͤgel gebratene. 
Wann ihr ein halb Pfund Mandel ⸗Zeug in 
die Moͤdel gedruckt, so thut ihn wieder heraus, und 
laßet es trocken werden, darnach machet die Far⸗ 
be darzu wie folget: ruͤhret ein Quintlein Zimmet, 
ein Quintlein Bolus Armene, acht Tropffen schwar⸗ 
ze Farbe, einen Laß⸗Kopf voll Saffran, ein Loth 
Gummi, und einen Laß⸗Kopf voll Wasser, wohl 
untereinander, mahlet sie damit, bestreuet sie mit 
groben Zucker, und laßet sie trocken werden. 
Bestreiche die Becklein mit Butter, streue sle 
mit klaren Zucker⸗Brod, schlage sieben Eyer eine 
Stunde, und zuletzt mit ein halb Pfund durch⸗ 
Mmz3 gesiebten
	        
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