des fränkischen Bauernaufstandes entschieden. Der Bischof von
Bambürg hatte nur zum Schein sich auf einen Vergleich ein-
yelassen; beim Erscheinen des bündischen Heeres zog er ihn
zurück und veranlasste Georg von Truchsess zum Angriff auf die
Stadt. Vergeblich betonten die Nürnberger Gesandten die
Zwecklosigkeit desselben 1); der Rat rief sie endlich zurück.
Am 19. Juni wurde Bamberg besetzt und das Strafgericht be-
gann; ohne Erfolg erhob Kress Einsprache. 400 Bürger suchten
in Nürnberg Sicherheit. Anfangs wurden hier die vielen Flüch-
tigen, die von allen Seiten zusammenströmten, ohne weiteres
aufgenommen, Allein man konnte die Schuldigen der Gerechtig-
keit nicht entziehen. So wurde den Wirten die Aufnahme der
Verdächtigen verboten. Die Bauernführer mussten dem Rate
schwören, die Stadt zu meiden, da er sie nicht schützen könne,
bis dass sie die von ihren Herren ausgestellten Passporten vor-
legen könnten: auf Forderung des Bischofs von Würzburg
wurde Barnetter, ein Führer, verhaftet und hingerichtet. — Das
Bundesheer, das von Bamberg auf Forchheim gezogen war,
drohte, bei seinem Weitermarsch auch die Unterthanen Nürn-
bergs zu strafen; aber mit Recht beriefen diese sich auf ihr
gutes Betragen, und der Rat liess durch Kress den Bund er-
suchen ?), sie zu schonen. Die Häuser wurden zur Kennzeichnung
mit dem Stadtwappen versehen. Die Thore der Stadt wurden
besetzt, die Nebenstrassen gesperrt; auf den Hauptstrassen durch-
zog das Bundesheer die Stadt und marschierte auf Nördlingen
weiter. Als darauf der Bischof von Bamberg und der Markgraf
auch Unterthanen der Stadt zur Verantwortung zogen, prote-
stierte der Rat gegen diesen Eingriff in seine Hoheitsrechte.
Die fürstlichen Räte hatten nämlich die Unterthanen vorgeladen,
mit Geldstrafe belegt und ihnen die Waffen abgenommen; denen,
die sich reinigen wollten, wurde ein schwerer Eid auferlegt.
In scharfer Weise 3) beschwerte sich. der Rat, er betonte be-
sonders, dass er selbst Schuldige strafen würde; schliesslich
tadelte er die Form des Eides, der so gestellt sei, dass auch
Gemüt und Gedanken strafbar seien. Die Markgrafen Georg
and Casimir entschuldigten sich 4), die Brandschatzung sei nur
nach Kriegsrecht auferlegt, den Unterthanen der Stadt sollte die
Hälfte derselben erlassen werden; der Eid, der ohne ihr Wissen
30 scharf gestellt sei, solle abgeändert werden. Es wurde endlich
den fürstlichen Amtleuten gestattet. ausserhalb der drei Grenz-
0 Kamann, $. 27. ?) Kamann, 5S. 28. *) Schreiben des Rates
vom 5. Septbr. 1525, historia Norimb. diplomatica, S. 895. *) Ihr
Schreiben vom Sonntag nach nat. Mariae hist. dipl., S. 896. Kamann.
Ss. 35.