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und Ruͤchlein. 8305 
in Bret, den gestoßenen Teig darauf, und wuͤrle 
ihn; reibe auch von einer Citronen die Schaalen 
darzu, streue ein wenig Kraft-Mehl auf das 
Bret, und mandele ein Stuͤckgen, drucke nicht 
gar derb darauf, daß eines Strohalms dicke bleibe. 
Nimm eine hoͤlzerne Forme, tuncke sie ein wenig 
in Kraft⸗Mehl, druͤcke es von dem aufgemandelten 
darauf, klopffe es heraus, und beschneide es. 
Lege es auf ein Bret, und laß es trocknen: Es darf 
nicht gebacken werden. Den abgehenden Teig 
kanst du allemahl gleich wieder zusammen wuͤrken 
und wieder aufmandeln. 
Citronen⸗Bluͤh zu bocken. 
Nehmet sechs Loth Mehl und drey Loth Zucker 
laßet es warm werden, alsdenn machct mit drey 
Loͤffeln voll Citronensaft und zween Eyerdottern/ 
ein duͤnnes Teiglein an, in der Dicke, wie dasjenige, 
so zu denen Aepffel⸗ Kuͤchlein gebrauchet wird. Neh⸗ 
met dann Straͤußlein von eingemachter Citronen⸗ 
oder Pomeranzenbluͤh, ziehet selbige durch erst⸗ 
besagten Teig, und backet sie aus Schmalz. 
Citronen⸗Kuchen. 
Reibe von acht Citronen an einem Reibeisen 
das Gelbe ab, scheele das Weiße ganz herunter, 
und blaͤttere alsdann von fuͤnf bis sechs Citronen 
das Mark fein nach seinen Schichten aus, daß 
nichts Weißes daran bleibt, zuckere es, thue Car⸗ 
damomen, ein gut Theil gerlebenes Eyerbrod, und 
acht ganze Eyer in eine Schuͤssel, (wer will, kan 
—V —— ihen
	        
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