Objekt: Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens des Ärztlichen Vereins Nürnberg

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m anderen rechts Gruppe II, links Gruppe VI mit relativ gutem Gehör zu 
zerzeichnen ist. 
Näher stehen sich die Erscheinungsformen der Taubheit bei den Zwillings- 
schwestern Marie und Friederike S. (No. 49 und 50). Erstere ist beiderseits 
vollkommen taub, letztere ist links gleichfalls taub und gehört rechts zur 
aruppe V, aber mit sehr schlechter Hördauer, so dass auch dieses Öhr zum 
Sprachunterricht nicht befähigt ist. 
Ein besonderes Interesse bietet eine taubstumme Familie, die des Franz H. 
No. 15) seiner Eltern und seiner erwachsenen Schwester. Da Gelegenheit 
zeboten war, die Hörfelder der drei letztgenannten Personen zu untersuchen, 
sann man auf der graphischen Darstellung Tabelle IV Abtheilung D, wo die 
Hörstrecken der Eltern und ihrer beiden taubstummen Kinder zusammen- 
gestellt sind, mit einem Blick den Einfluss der Erblichkeit auf die Gestaltung 
des Hörbereichs übersehen. Wenn auch die Aehnlichkeit der Hörfelder der 
taubstummen Eltern als Zufall betrachtet werden muss, so spiegelt sich doch 
in den Kindern der Einfluss derartiger erblicher Belastung in einer geradezu 
überraschenden Weise, Die 8 Hörbereiche dieser vierköpfigen Familiengruppe 
zeigen eine Aehnlichkeit, die an Gleichheit grenzt, insbesondere gilt dies vom 
Vater und den beiden Kindern. Es lebt noch eine zweiunddreissigjährige 
vollsinnige Tochter; da jedoch die Eltern auch heute noch nicht matrimonio 
conducti sind, so ist ein Zweifel über die Person des Vaters bei dieser ältesten 
Tochter vielleicht nicht als frivol zu bezeichnen. Das otiatrische Interesse an 
dieser Familie ist noch im Wachsen begriffen, da die taubstumme 18 jährige 
Tochter zur Zeit gravida ist, und zwar wiederum von einem Taubstummen, 
Als praktisches Ergebniss der Taubstummenuntersuchung ist die Errichtung 
von »Hörklassen« in Nürnberg, Zell und Altdorf zu begrüssen. Der Unter- 
richt im Ablesen vom Munde kann auch in diesen Klassen nicht entbehrt 
werden, wird aber durch methodische Höriübungen ergänzt und unterstützt. 
Dadurch erreicht man einen doppelten Vortheil: Die Zöglinge lernen die 
Laut- und Wortbilder kennen und werden mit denselben so vertraut, dass sie 
die Fähigkeit aller Vollsinnigen, nicht ganz genau gehörte Wort- und Satz- 
‘heile sinngemäss durch Combination zu ergänzen, allmählich bis zu einem 
zewissen Grade sich aneignen. Mit anderen Worten, sie lernen ihre Hörreste 
verwerthen und gelangen zu jener Stufe des Sprachverständnisses, die ein 
Erwachsener besitzt, der erst im späteren Leben das Hörvermögen bis auf 
die gleichen Hörreste verloren hat. Taubstumme, die nur Ableseunterricht 
arhalten haben, bleiben bei gleichen Hörresten weit hinter dem erreichbaren 
5prachverständniss zurück, 
Der zweite Vortheil des Hörunterrichts ist die bessere Ausbildung des 
3prechens. Die bekannte dumpfe, das Verständniss erschwerende Klangfarbe 
der Taubstummensprache rührt zum grossen Theil davon her, dass es dem 
Taubstummen versagt ist, seine Sprachlaute mit jenen der Vollsinnigen zu 
vergleichen und auf dem Wege der Nachahmung auszubilden, In dieser 
Iinsicht lieet für Zöglinge. die besonders gute Hörreste haben, sogar eine 
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