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Von Verfertigung der Pasteten. 131
Wilde und einheimische Tauben⸗Postete.
Es werden so wohl die wilden als einheimischen
Tauben, wie anderes Gefluͤgel zubereitet, gespickt,
eingewuͤrzt und ein paar Taͤge in Eßig gebeitzt.
Wenn man sie herausgenommen, werden sie an ei⸗
nen warmen Ort, um zu ertrocknen, geleget; als—
dann aber auf die schon bishero beschriebene Art
in einen Pasteten⸗Teig eingeschlagen. Man kan
auch ein Gehaͤck daruͤber machen, wie uͤber Huͤnerz
Nur ist der Unterschied zu beobachten, daß man
die Tauben ganz laͤßet, und nicht zerschneidet,
uch nicht die Beine und Gelencke loͤset, wie an
denen Huͤnern. NB. Man kan auch von Rind⸗
seisch ein Gehaͤck in diese Pastete machen z wie
schon vom Kalbfleisch ist gemeldet worden.
Eine so zahme als Wilde⸗Tauben-Pastete,
von geblaͤtterten Butter⸗Teig zu machen.
Machet den im Anfaug dieses Theils beschrie⸗
benen Teig zu einer Butter-Pastete an, waͤlchert
den Boden aus, beschneidet ihn in der Runde herum,
wie eine Rose, oder so es beliebt, in sechs- oder
acht-eckigte Theile getheilt, wie eine Franzoͤfische
Torten, bestreuet ihn mit gerlebenen Eyer⸗Brod
zur allein, oder hacket eine oder zwey Gaͤnse⸗Le⸗
hern, lasset ein wenig Butter in einer Pfanne
braun werden, und roͤstet die gehackten Lebern da⸗
rinnen ganz lind, theilet sie dann uͤber das auf
den Boden gestreuete Brod aus, wie ein anders
—X Gehaͤck