Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

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Von Verfertigung der Pasteten. 131 
Wilde und einheimische Tauben⸗Postete. 
Es werden so wohl die wilden als einheimischen 
Tauben, wie anderes Gefluͤgel zubereitet, gespickt, 
eingewuͤrzt und ein paar Taͤge in Eßig gebeitzt. 
Wenn man sie herausgenommen, werden sie an ei⸗ 
nen warmen Ort, um zu ertrocknen, geleget; als— 
dann aber auf die schon bishero beschriebene Art 
in einen Pasteten⸗Teig eingeschlagen. Man kan 
auch ein Gehaͤck daruͤber machen, wie uͤber Huͤnerz 
Nur ist der Unterschied zu beobachten, daß man 
die Tauben ganz laͤßet, und nicht zerschneidet, 
uch nicht die Beine und Gelencke loͤset, wie an 
denen Huͤnern. NB. Man kan auch von Rind⸗ 
seisch ein Gehaͤck in diese Pastete machen z wie 
schon vom Kalbfleisch ist gemeldet worden. 
Eine so zahme als Wilde⸗Tauben-Pastete, 
von geblaͤtterten Butter⸗Teig zu machen. 
Machet den im Anfaug dieses Theils beschrie⸗ 
benen Teig zu einer Butter-Pastete an, waͤlchert 
den Boden aus, beschneidet ihn in der Runde herum, 
wie eine Rose, oder so es beliebt, in sechs- oder 
acht-eckigte Theile getheilt, wie eine Franzoͤfische 
Torten, bestreuet ihn mit gerlebenen Eyer⸗Brod 
zur allein, oder hacket eine oder zwey Gaͤnse⸗Le⸗ 
hern, lasset ein wenig Butter in einer Pfanne 
braun werden, und roͤstet die gehackten Lebern da⸗ 
rinnen ganz lind, theilet sie dann uͤber das auf 
den Boden gestreuete Brod aus, wie ein anders 
—X Gehaͤck
	        
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