130 Von Verfertigung der Pasteten.
wann die Gans nicht allzu lang gebeitzet worden,
dlese nachfolgende Bruͤhen daruͤber, denn es muͤssen
zu diesen und andern schwarzen Gefluͤg⸗ und Wild⸗
pret⸗Pasteten, zwey Bruͤhen gemacht werden:
Erstlich, wenn die Pastete eine Stunde im Ofen
gestanden, machet man ein halb Maas VBruͤhe,
von halb Wein, und so viel Eßig an, und schuͤttet
sle oben hinein, wenn sie hierauf abermahl eine
Stunde gebacken, muß man in einem Pfaͤnnlein
Schmalz, zwey Welscher⸗Nuͤße groß, heiß werden
lassen, ein paar Kochloͤffel voll Mehl, ganz braun
darinnen roͤsten, aber ja nicht anbrennen lassen;
dann schuͤttet man ein wenig Eßig daran, und laͤßet
es noch in etwas roͤsten. Nach diesem gießet man
wieder ein wenig Wasser und Wein darzu, und
zuckerts nach Belieben, laͤßet es dann alles zusam⸗
men sieden, bis es zu einem dicklichten Vruͤhlein
wird, und richtets in die Pastete. Ist aber die
wilde Gans oder Ente, oder das Wildpret, (dann
man kan diese Bruͤh auch darzu gebrauchen,) etwas
lange gebeitzet worden, darf man ihr die erste
Vruͤhe nicht, sondern nur die letzte geben, weil es
schon auf solche Weise eine Bruͤh von sich selbsten
setzet. Wann man sie aber mit Capern einschla⸗
gen will, pfleget man eine Handvoll Capern zu⸗
gleich mit in die Pastete zu thun, und derer Citro⸗
nen sich dennoch zu gebrauchen, nur daß man sie
zuekert.
Wilde