Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

130 Von Verfertigung der Pasteten. 
wann die Gans nicht allzu lang gebeitzet worden, 
dlese nachfolgende Bruͤhen daruͤber, denn es muͤssen 
zu diesen und andern schwarzen Gefluͤg⸗ und Wild⸗ 
pret⸗Pasteten, zwey Bruͤhen gemacht werden: 
Erstlich, wenn die Pastete eine Stunde im Ofen 
gestanden, machet man ein halb Maas VBruͤhe, 
von halb Wein, und so viel Eßig an, und schuͤttet 
sle oben hinein, wenn sie hierauf abermahl eine 
Stunde gebacken, muß man in einem Pfaͤnnlein 
Schmalz, zwey Welscher⸗Nuͤße groß, heiß werden 
lassen, ein paar Kochloͤffel voll Mehl, ganz braun 
darinnen roͤsten, aber ja nicht anbrennen lassen; 
dann schuͤttet man ein wenig Eßig daran, und laͤßet 
es noch in etwas roͤsten. Nach diesem gießet man 
wieder ein wenig Wasser und Wein darzu, und 
zuckerts nach Belieben, laͤßet es dann alles zusam⸗ 
men sieden, bis es zu einem dicklichten Vruͤhlein 
wird, und richtets in die Pastete. Ist aber die 
wilde Gans oder Ente, oder das Wildpret, (dann 
man kan diese Bruͤh auch darzu gebrauchen,) etwas 
lange gebeitzet worden, darf man ihr die erste 
Vruͤhe nicht, sondern nur die letzte geben, weil es 
schon auf solche Weise eine Bruͤh von sich selbsten 
setzet. Wann man sie aber mit Capern einschla⸗ 
gen will, pfleget man eine Handvoll Capern zu⸗ 
gleich mit in die Pastete zu thun, und derer Citro⸗ 
nen sich dennoch zu gebrauchen, nur daß man sie 
zuekert. 
Wilde
	        
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