Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1917 (1917 (1919/20))

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Konservendosen, Weißblechabfälle und Knochen geschieht auf den städtischen Kehrichtablade— 
plätzen durch die dort mit der Einbettung des Kehrichts beschäftigten Arbeiter. 
Vergleiche sauch das Statistische Jahrbuch der Stadt Nürnberg für 1917/18. 
Gesundheitswesen 
12. Grubenentleerung. 
Die Nachfrage nach Fäkalien seitens der Landwirtschaft war sehr groß. Leider 
konnte ihr bei den mißlichen Verkehrsverhältnissen und dem Mangel an Arbeitskräften nicht 
immer entsprochen werden. 
Wegen des Fehlens von Gespannen und Personal mußten täglich 60-70 0001 wert- 
volle Fäkalien in die Kanalisation eingelassen werden. Von den militärischen Leihpferden 
blieben eine Zeit lang 10 ohne Verwendung, weil die Kutscher fehlten. Dabei ging die Zahl 
der Privatlohnpferde von 92 auf 12 zurück, ohne daß die fehlenden Gespanne sonstwie voll 
ersetzt werden konnten. So war denn die Grubenentleerungsanstalt im April mit 1500 
zur Räumung angemeldeten Gruben im Rückstande. Zur Verhütung der beim Überlaufen 
der Gruben in der heißen Jahreszeit drohenden gesundheitlichen Gefahren wurde ein Teil 
der Grubenentleerungsstammarbeiter vom Kriegsdienst beurlaubt und weitere militärische 
Leihpferde abgegeben. 
Der Anfall an Fäkalien betrug 75575 (68 551) Tonnenfuhren. 
Den Arbeitern wurde als Zulage für ekelerregende Arbeit eine Vergütung 
von 20 — für den Tag gewährt. 
Siehe Statistisches Jahrbuch der Stadt Nürnberg für 1917/18. 
13. Impfwesen. 
14. Desinfektionsanstalt. 
Siehe Statistisches Jahrbuch der Stadt Nürnberg für 1917/18 
15. Begräbniswesen. 
Es wurden die Holzsargpreise um weltere 800/0. die Metallsargpreise 
im Mai um 300/0 und im Dezember um weitere 300/0 erhöht. Ferner wurden die 
Leichenwagengebühren ab 20. April wie folgt geändert. Bei Erwachsenen ohne 
Unterschied der Beerdigungsklasse: für das Abholen der Leichen in den Stunden von 6 Uhr 
früh bis 9 Uhr abends 10,50 M, von 9 Uhr abends bis 6 Uhr früh 18,50 AM, bei Leichen 
der Klasse IId 6,— MA; bei Kindern: in Klasse JI 6, — MA, II 4,50 b, IIIa 3,75 AbG, IIId 1,8380 46. 
Für den Wagen des Geistlichen und für jeden Wagen, den die Hinterbliebenen benützen, 
waren ab 2. April je 11A6, für einen Blumenwagen 6 M6 zu entrichten. Die Leichen— 
frauen bezogen ab 30. Mai bei Beerdigungen von Erwachsenen in Klasse 19 A, II 8 , 
IIIa 4M, IIIb 2 A, von Kindern 5 M, 4 M, 83 MAund 1 M. Die Gebühren für die 
Totengräber wurden am 23. Oktober wie folgt neu festgesetzt. Bei Leichen von 
Erwachsenen in Klasse J 11 AM, Il 8,50 AG, IIIa 7 M, IIId 4 M; bei Leichen von Kindern 
in Klasse 176, II 5, III a 83 M, IIIbD L,580 MAb, bei Totgeburten 2,50 A, bei Totgeburten 
auf Kosten der Armenpflege 1,50 M, für Beisetzung von Aschenresten und zwar a) oberirdisch 
in der Urnenhalle oder im Urnenhain 2 N, b) unterirdisch in 0,60 Meter Erdtiefe 3 4. 
Für die Leichenträger, waren ab 17. Oktober zu entrichten in Klasse J je 4 M, in 
Klasse Il je 3,50 4. 
Der zweite Einäscherungsofen, welcher Ende vorigen Jahres fertiggestellt 
wurde, konnte erst am 8. März in Betrieb genommen werden. Die 1000te Einäscherung seit
	        
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