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Wie man in frührer Zeit gethan:
Wenn man einem Andern Schuld hing an,
Und der sein Unschuld wollt' beweisen,
So mußt' er tragen ein glühend Eisen
Auf bloßer Hand, und geh'n im Kreis;
Dem Unschuldigen, dem wars nicht heiß,
Und brannt' ihn nicht auf bloßer Hand;
Daran sein Unschuld ward erkannt.
Drum gib wohl Acht und richt' es an,
Daß solch heiß Eisen trag' Dein Mann;
Schau, daß Du ihn kannst überreden.
Frau.
Das wird wohl angehn zwischen uns Beden;
Ich wein' und seufz' ihm vor mit List,
Auch wenn mir's nicht um's Herz so ist —
Da thut er Alles, was ich will.
Gefatterin.
So mach' es nun, und sei sonst still,
Auf daß er eingeh' in Dein Garn,
Und Du sein Schuld enthüllst dem Narrn.
Ich geh' nun fort, — er kommt herein, —
Nun fang's gleich an und mach es fein.
(Die Gefatterin geht ab.)
Frau.
Ein guter Rath ist wohl was werth;
So will ich thun, wie sie gelehrt;
Kenn' ich doch seinen kleinen Muth,
Daß er mir nichts verweigern thut.
So mag er mit dem heißen Eisen
Mir seine Lieb' und Treu' beweisen.
(Die Frau setzt sich und stützt den Kopf in die Hand.)