Volltext: Die Gewerbefreiheit in Gefahr!

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genug abführen, wenn sie bedeutendes Gefäll haben und 
fließendes Wasser das Fortschwemmen unterstützt. 
Daß in allen Fällen, wo dies nicht der Fall ist, die Entwick— 
lung der üblen Dünste nur unter die Oberfläche des Pflasters 
verlegt ist, aber noch größer ist, als bei offenliegenden Straßen— 
rinnen, die man wöchentlich mehrmals reinigen kann, und die 
bei starken Regengüssen ohne Kosten vollständig gereinigt wer— 
den. 
Daß der üble Geruch nur an den überdeckten Stellen beseitigt 
ist, um aus den offenen Eingängen in um so größerem Maße 
hervorzutreten. 
Daß sie Ratten und Mäusen einen sichern Aufenthalt ge— 
währen. 
Daß sie bei starken Regengüssen oder Wolkenbrüchen das an— 
dringende Wasser nicht zu fassen vermögen, und daher Stau— 
ungen hervorbringen, welche die Keller mit Ueberschwemmung 
bedrohen, oft auch Zerstörung in den Kanälen verursachen, 
deren Nachtheile erst später zum Vorschein kommen, während 
bei Rinnen das Wasser in der ganzen Breite der Straßen 
Verbreitung und Abfluß finden kann, ohne weitere Nachtheile 
als das Fortreißen einiger Pflastersteine. 
Daß das Einbringen von Kehricht und Sand auch durch die 
strengste Aufsicht nicht zu verhindern ist und dadurch theilweise 
Verstopfung derselben, wie das Beispiel von Rom beweist, ob— 
gleich dort die Höhe der Kanäle 165 die Weite 14 betrug. 
Endlich entsteht 
durch sie als größter Nachtheil, daß die werthvollsten düngen— 
den Stoffe dem Lande nicht erhalten, sondern dem Meere zu⸗ 
geführt werden. 
Man wendet also ungeheure Kosten auf, um die Fruchtbarkeit' des 
eigenen Landes zu vermindern. 
Die Vorzüge der Rinnen würden übrigens noch außerordentlich 
vermehrt, wenn man sie nicht, wie bisher, von Pflastersteinen herstellen 
würde, sondern von dem jetzt so wohlfeilen Schmiedeeisen*“). Sie wä— 
ren dabei von ewiger Dauer und äußerst leicht rein zu halten. 
Belege. 
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*) Es heißt in obigem Buche irrihümlich Gusßeisen. Von Schmiedeeisen würde 
der Meter 4 Mark kosten, während das Bauamt fuͤr Rinnen von Pflastersteinen, die 
Ritzen lassen, in welchen sich übelriechende Stoffe festsetzen, 6 Mark 25 Pf. fordert.
	        
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