Verfassung.
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gegangen, in lectionibus publicis zum fruchtbaren
Besuch der hohen Schule, noch naͤher vorbereiten.
Es sind diese Professoren meistens zugleich Predi⸗
ger oder andere Geistliche, auch geschickte Maͤn⸗
ner aus dem Schulstande *).
Das Gymnasium selbst hat fuͤnf Klassen,
und der Rector desselben noch vier Lehrer zu Col⸗
legen.
Nebstdem sind noch drey lateinische Schu⸗
len, naͤmlich bey der Kirche zu St. Sebald, St.
Lorenz, und zum heil. Geist am Hospital;
deren iede mit einem Rector, Conrector und Can⸗
tor auch noch vier oder drey andern Collegen be⸗
setzt, und in so viel Klassen vertheilt ist, als Leh⸗
rer dabey angestellt sind. In diesen Schulen ha⸗
ben die Schuͤler einen nicht unbedeutenden Ver⸗
dienst, wenn sie bey Singchoͤren in den Kirchen,
bey Leichbegaͤngnissen und vor den Haͤusern singen,
wozu sie in ordentlichen Singstunden Unterricht
erhalten.
Bey St. Jakob ist auch eine lateinische
Schule, an welcher aber ietzt nur zwey Lehrer
angestellt sind, wovon der eine zugleich Cantor
J 4 ist.
*) Bisweilen wird auch solchen, welche nicht Vorle—
sungen halten, der Titel eines Professors ertheilt.