L19
#
eh
Ya,
NN
(A
8)
anf
MM
mM.
ch
€]
10
A
pr
al
ıl
was in centralisirten Stationen durch die Abhängig-
zeiten im Stellwerk gewährleistet wird.
Ein weiteres Stationssignal ist das Durchfahrts-
signal, besser Ausfahrtssignal, welches am Kinfahrts-
signalmast angebracht ist. Dasselbe zeigt genau die
yleichen Signalbilder, wie das oben beschriebene Kin-
fahrtsvorsignal. Dieses Signal zeigt dem Führer an,
bevor er nur in den Bahnhof einfährt, ob er in dem-
selben anhalten muss, oder ob er ungehindert durchfahren
Jarf. Es kann erst dann auf „Fahrt‘“ gezogen werden,
wenn das Einfahrts- und das Ausfahrtssignal auf ‚Fahrt‘
yezogen sind.
Im Ruhestande sind dem Wärter alle Fahrstrassen
blockirt, der Wärter ist nicht im Stande, ohne Deblockir-
ung durch den Betriebsbeamten ein Signal auf Fahrt
zu stellen; dagegen hat er aber alle Weichenhebel frei,
88 kann im Bahnhof also manövrirt werden.
Soll ein Zug einfahren, so bestimmt der Betriebs-
beamte das Geleis, in welches der Zug gelassen werden
muss. Zum Beispiel es soll ein Zug von Station A in
Geleis III gelassen werden, der Betriebsbeamte dreht
seine bezügliche Blockkurbel; diese Bewegung pflanzt
sich durch Doppeldrahtzug in das Stellwerk fort, wo
dem Wärter durch Erscheinen einer weissen Scheibe an
Stelle einer roten, welche zu der bezüglichen Aufschrift
für Einfahrt des III. Geleises gehört, unter gleichzeitigem
Ertönen einer Glocke der Auftrag übermittelt wird, das
Signal für die damit deblockirte Einfahrt zu stellen.
Der Wärter wird nun seine Weichen für die Einfahrt
richtig stellen, wie sie ihm auf der Aufschrift vorge-
schrieben sind, das zugehörige Ausfahrtssignal im III.
Geleis nach Station B auf „Halt“ stellen und dann
die Fahrstrasse durch Ziehen des kleinen Fahrstrassen-
hebels verriegeln. Diese letztere Bewegung war ihm