Objekt: Markgrafen-Büchlein

168 — 
er half nicht nur der nach seines Vaters Tode sehr in Ver- 
fall geratenen Ritter-Akademie zu Erlangen wieder anf, sondern 
errichtete auch daselbst ein „Seminar oder eine lateinische Schule“, 
in der die jungen Leute für die Ritterakademie vorbereitet wurden 
und die mit der Akademie in Verbindung stand, in der Folie 
aber unter Markgraf Friedrich (1745) nach Aufhebung derselben 
den Titel und die Rechte eines Gymnasiums erhielt, als welche: 
es noch heute besteht. 
Auf dem Gebieto der Rechtspfloge ist zu erwähnen, 
dass unter dem Markgrafen Georg Wilhelm im Jahre 1723 eine 
Sammlung der wichtigsten Landesgesetze „der brandenburg- 
kulmbachischen Lebensgewohnheiten“ unter dem Titel „Hoch 
Fürstliche Brandenburg-Kulmbacher Landeskonstitution zu Joder- 
manns Wissenschaft“ durch den Druck bekannt gegeben wurde, 
Diese Sammlung, die teilweise noch heute in den chemals mark 
gräflichen Gebieten giltige Bestimmungen enthält, sollte hei 
allen Unterthanen und Fremden, dio vor dem bayreuthischen 
Gericht Recht finden wollten, als cin beständiges Gesetz golten. 
Darin kam auch die Anordnung vor, dass Frauenzimmer, die 
sich mit Soldaten einliessen, mit allen Eheklagen abgewiesen. 
also doppelt hestraft werden sollten. 
Wie sein Vater, so suchte auch er die Rechte seiner 
Stellung zu den fränkischen Fürsten zu wahren. Iın Jahre 1719 
wurden auch die zwischen den beiden fürstlichen Häusern Bay- 
veuth und Ansbach entstandenen Misshelliekeiten durch einen 
Vergleich beigelegt. 
Kraft dessen sollte der Markgraf Georg Wilhelm das sogenannte 
Krondirektorium auf Lebenszeit und das Kreisausschreibamt je- 
weils sechs, der Markgraf von Ansbach aber nur drei Jahre 
führen, „den Rang und Vorgang“ aber mit seinem gesamten 
fürstlichen Hause, auch Räten und Dienern, ebenfalls auf Lebens- 
lang haben, nach dessen Ende aber sollte es zwischen Ansbach 
und Bayreuth von drei zu drei Jahren beständig abwechseln 
und der Anfang von dem älteren regierenden Markgrafen ge- 
macht werden. 
Lust und Frendo herrschte am markgräflichen Hofe, aher 
auch Schulden und anderes Leid hielten daselbst Einkehr. 
Die Schulden erreichten, obgleich er wegen der von seinem Vater 
übernommenen Lasten bei Beginn seiner Regierung auf Kosten 
der Beamten und Diener sparte, eino beträchtliche Höhe, 
Da die Besoldungs-Einziehung bezw. -Verminderung allein 
las Defizit nicht zu decken vermochte, wurde zur Veräusserung 
und Zerschlagung von Domänen (z. B. Sparneek, Stockenrot, 
Hallerstein, Waldungen um Münchaurach 1716. Garten nnd 
. „alten HE 
a [Ol Hohenbe“ 
Tas Juden Jose 
‚gechiedene herrse 
„Gallen yerkäu 
8 Besoldung ve 
Yacht blos dure' 
4 de Güte der 
Sage VersetZU 
„70 Kasse ZU 
Am 2%, Sopteml 
aedhe Amt Wir 
ner Zeit an 
a1 um 275000 
zengelüst, bis Si 
a wieder zum 
ratzte er Utter 
Der Baulust 
v0 auf der 
“1:0 082000 
zbenden durch 
mir die Recht 
“m deckte Soc 
Um diese Zı 
Mark Brandenbi 
ir angestellt 
alte, Dieser ı 
kn Aemtern 2 
Less aber die 
Mastet, 
Im Jahre 1 
he anschaffe 
Tochen, 
Er hatte 
stimmt, AV 
Mkamen, ie 
Ummer bring 
Site sie sie} 
Kleide und ıı 
2 schenken, 
Ar das gerne 
Aufstehen de 
56 Wort m:
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.