fullscreen: Verhandlungen der ... Wanderversammlung Bayerischer Landwirte zu Nürnberg vom 12. bis 15. Mai 1895 (32. (1895))

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Diese Erscheinung hat ihre sehr einfache Erklärung in dem 
Umstande, daß in den Bezirken mit vorwiegend ländlicher Be— 
völkerung allgemein niedrigere Beiträge gezahlt werden und die 
Rentner viel länger im Besitze der Rente sind als die Industrie— 
arbeiter, die meistens ihre Renten nicht sehr lange genießen, son— 
dern der Krankheit, die die Invalidität herbeigeführt hat, auch 
bald zum Opfer fallen. 
Nun denke man sich, die Versicherungsanstalten mit vor— 
wiegend ländlicher Bevölkerung erhöhen ihre Beiträge in den 
unteren Lohnklassen — nach 8 24 des Invaliditäts- und Alters— 
versicherungsgesetzes muß jede Lohnklasse die ihr speziell zukom— 
mende Belastung decken —, so kann es kommen, daß die Beiträge 
der ersten Lohnklasse in Niederbayern denjenigen der zweiten 
Lohnklasse in Mittelfranken gleichkommen, daß die Beiträge in 
der zweiten und dritten Lohnklasse in Niederbayern vielleicht 
gleich hoch sind und denjenigen der dritten Lohnklasse in Mittel— 
franken entsprechen u. s. w.s) Ein solcher Zustand erscheint, weil 
er fortwährend neue Angriffspunkte bieten und neue Unzufrieden⸗ 
heit erregen wird, unhaltbar und damit kommen wir zum letzten 
Abschnitt: In welcher Weise wäre das Invaliditäts- und Alters— 
versicherungsgesetz oder die Versicherungsgesetze überhaupt abzu⸗ 
ändern. 
IV. Abänderungsvorschläge. 
Bei den Abänderungsvorschlägen müssen zwei große Gruppen 
auseinander gehalten werden, die erste Gruppe bilden die Ab— 
änderungsvorschläge für die einzelnen Gesetze, die zweite diejenigen 
Vorschläge, welche auf eine Vereinigung der verschiedenen Ver— 
sicherungsarten abzielen. 
Bei der ersteren Gruppe können wir das Reichskranken— 
versicherungsgesetz gleich ausscheiden; dasselbe ist erst durch 
die Novelle von 1892 abgeändert worden, funktioniert in der 
Hauptsache gut und setzt die Gemeinden in den Stand, durch den 
Erlaß geeigneter Statuten die Krankenversicherung den lokalen 
Verhältnissen anzupassen. Einige wünschenswerte Abänderungen 
nicht prinzipieller Natur sind bereits oben berührt worden, von 
» Siehe die Anmerkung 7f zu den Abänderungsvorschlägen des 
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes.
	        
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