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‚ande ausgerotteß hätte, wenn er nicht Aufruhr befürchtete.
Durch den Sieg des Kaisers bei Mühlberg schien die
Sache der Protestanten für immer verloren zu sein. Aengstliche
jemüter, denen vor jedem Fortschritt des menschlichen Geistes
chwindelt, dummfanatische Ratgeber, die in ihrer thörichten
Yut in die Speichen des rollenden Zeitrades griffen und es für
>icht hielten, ein auf die Erde ausgegossenes Wasser wieder in
‚as Gofäss zu bringen oder den abgebrochenen Baum wieder
inzupflanzen und blühend zu machen, diese Kreaturen schlä-
arten den Kaiser in der Hoffnung ein, dass man alles wieder
af den alten Zustand zurückbringen könne und müsse. Solche
jückkehr vorzubereiten und allen weiteren Fortschritt aufzuhalten,
rliess der Kaiser von Augsburg aus ein im Geist des Katholizismus
ntworfenes „Edikt“. Dieses Edikt, welches die Heiligen-Ver-
hrung, die Messe mit dem Frohnleichnamstage, den lateinischen
tesang und andere katholische (jebräuche wieder einsetzte, sollte
instweilen (interim) bis zum nächsten „Konzil“ Geltung haben
nd hiess darum auch kurzweg das Interim. Dem Kaiser zu
tefallen zwang Albrecht seine Unterthanen und die seines
Tündels Georg Friedrich zur Annahme des Interims, das aber,
vie es meist bei Kompromissen der Fall ist, keine der beiden
7arteien befriedigte, weder die Protestanten noch die Katholiken.
ur Ulrich von Württemberg und Ifalzgraf Friedrich nahmen
x an. Aber in Albrechts Landen stiess seine Einführung auf
len heftigsten Widerspruch.
Zunächst wandte sich Markgraf Albrecht an die Geistlich-
keit und bestellte sie nach Kulmbach. Die fürstlichen Kom-
missäre, namentlich der Kanzler Strass und der Hofrat Hans
Sigmund v. Lüchau, wären zur Annahme des Interims bereit
zewesen. Sie suchten den Geistlichen dessen Notwendigkeit
vor allem dadurch mundgerecht zu machen, dass sie dasselbe
in die Form einer protestantischen Kirchen-Ordnung umgossen.
Aber die Geistlichen liessen sich dadurch nicht irre führen.
Sie erliessen am 22. November 1548 einen feierlichen Protest
zegen das Interim. Diese „Erklärung der Herren Theolo-
gorum“ — so war ihr Protest betitelt — nahm der Fürst
äusserst ungnädig auf und Äusserte sich am 25, November
hiezu: „Sie wäre hinterlistig, dunkel und widerwärtig.“ Er
zab noch eine „allerletzte Bedenkzeit von 14 Tagen“, ob sie
die Kirchen- Ordnung annehmen wollten oder nicht. Aber die
avangelischen Geistlichen ignorierten diese Bedenkzeit. Nun
versuchte der Fürst, die weltlichen Stände für das Interim zu
gewinnen. Aber auch diese blieben, mit wenigen Ausnahmen,
standhaft und protestierten dagegen. Entschlossen, einmal durch-
zugreifen, liess der Fürst die „Kirchen-Ordnung“ am 11. Jan. 1549
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