Objekt: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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So war der Kern gefhaffen, um den die Sefellenorgani- 
jation fryftallifieren Fonnte, die Herberge, der Sammelpunkt 
der einheimifchen wie der fremden Berufsgenoffen. Die Unt- 
irage ward erlaubt und damit den Sejfellen ein wenn auch 
geringer Anteil an Der Handwerkspolizei in die Hand ge- 
geben?°7, So forgfältig abgegrenzt, fo peinlid) abgezirfkelt 
aud) der Raum war, worauf Die GSejellenfhaft fich bewegen 
durfte, fo war doch die monatliche Zufammenfunft ein gutes 
Bindemittel für die Arbeiter. Zur Kontrolle außten bei 
dem Umfragen Meifter zugegen fein. Dadurch Jolte den Ge- 
jellen hHandareiflich zu Semüte geführt werden, daß ihre 
Bereinigung von des Rates Gnaden gegeben, unter feiner 
Mufficht, ihm allein unterworfen war. Denn die Meifter 
fungierten nur als Stellvertreter des Katz, fie übten die 
Auflicht in Ddeffen Auftrag für den Kat. In einem Nugs- 
befheid vom 12. uni 1672 heißt c& von den gefhmworenen 
Meijtern des Glaferhandwerks, daß fie „anftatt ains erbarn 
rat3 Dem pot (Gebot) beiwohnen“ ?05. Die Meilter Hatten 
ein lebhaftes Intereffe an diefer Beauflichtigung der Arbeiter, 
die wenigjtenS in den Umfragen nicht? gegen die Unternehmer 
befchließen konnten. Angelegenheiten, in denen die Gefellen 
wider die Meilter ftanden, find ja in der Kegel anderswo 
und heimlider Weife verhandelt worden. Daß der Rat 
dies fürcdhtete, zeigt das in allen Gefelenordnungen wieder: 
Fehrende Verbot, daß die Gefellen, „Jönft ainicdhe andere ver= 
famnılung nit haben oder Halten folen”. Daß e8 gefchehen 
ijt, dafür find mannigfache urkundliche Belege vorhanden. 
3o unfcheinbar die Beftinmungen der Ordnung aud) er: 
{Heinen mögen, fo geht doch au3 ihnen hervor, daß die 
Sefjelen über ZudGt und Sitte auf der Herberge und über 
die Redlichkeit, die Handwerkstüchtigkeit Der Sefellen zu 
machen hatten. Bei den Umfragen wird feftgeftellt, ob bie 
Gefellen handwerkämäßiag gelernt und gearbeitet, ob fie nichts
	        
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