Inhaltsverzeichnis: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

DIA 
drücklich beigefügt wird — abgewiesen, Hierbei 
muss unentschieden bleiben, ob den Geschworencn die 
gelieferten Meisterstücke nicht genügten, oder ob sie 
ihn überhaupt zur Meisterprüfung nicht zulassen wollten. 
Der Rat verlässt dann am 23. II. den platner zu dem 
meisterrecht kommen ze lassen und den meistern 
erbere worte geben (H. 459, 460). Also gegen den ein- 
mütigen Willen der geschworenen Meister geht der 
Rat vor. Wo wäre dieser Fall möglich gewesen in 
einer Stadt, wo die Handwerker, gestützt auf die feste 
Organisation in Zünften ihre Anschauungen : und 
Wünsche durchzusetzen die Macht hatten?! :Ja, eine 
einigermassen starke Zunft würde die Obrigkeit gar 
nicht in die Verlegenheit bringen, einen solchen Schritt 
zu tun, sondern die Erteilung des Meisterrechts als 
eine interne Sache der Zunft behandeln. Dagegen hier 
in Nürnberg ein suveränes Schalten des Rates, aller- 
dings nicht ohne ein gewisses Entgegenkommen:— mit 
Worten! Der Rat unterlässt nicht, den Meistern erbere 
worte ze geben. Also von einem brüsken Auftreten 
ist nicht die Rede bei aller Bestimmtheit: und Schärfe, 
mit der der Rat seinen Willen ausführt. Überhaupt 
stellt er sich freundlich zu seinen Handwerkern. Oben 
schon konnte man beobachten, mit welcher Geduld 
schon mehrmals entschiedene Fragen immer wieder zur 
Behandlung angenommen werden, und wie mit kaum 
merklicher Verschärfung des Tones immer wieder Ant- 
wort gegeben wird, auch in Fällen, wo maı die Antrag- 
steller mit Recht hätte als Querulanten,abweisen können. 
Im Jahre 1494 sehen wir den Rat direkt für 
eine Anzahl Plattner eintreten, die offenbar. an einen 
säumigen Schuldner Forderungen haben und: so :be- 
weist er damit ein gutes sozialpolitisches Gerechtigkeits- 
gefühl, welches sich bewusst ist, dass die Behörde,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.