Objekt: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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von dessen Handhabung durch die Pfarrer er eine Schädigung sei 
ner Autorität durch Eingriffe in seine Rechtssphäre erwartete *), 
und wirklich hat der Abschnitt: Vom Bann eine grosse Lücke, denn 
er trifft keine Anordnung für den Fall, dass die Obrigkeit die Be- 
strafung des Sünders versagt. Der Rat holte über den Bann Gut- 
achten seiner Juristen ein, welche ihm einige "Tage vor dem 12, Juli 
1531 vorlagen ?), die aber in ihrer Anschauung ziemlich weit aus- 
einandergingen 3), jedoch zum grössten Teil sich dahin aussprachen. 
dass der Bann den Pfarrern nicht zu überlassen sei. Ebenso reich- 
ten die Pfarrer im Verein mit Spengler ein Gutachten ein, das den 
Bann als Einsetzung Christi entschieden für die Geistlichen in An- 
spruch nimmt, und der Obrigkeit das Recht abspricht, zu entschei- 
den, ob der Bann gebräucht werden solle, das sei Christo in das 
Reich gegriffen. Die unter dem Papsttum eingerissenen Missbräuche 
seien abzustellen, weshalb das Gutachten in seinem zweiten "Teil 
genau präzisiert: Was der Bann sei und wie man den benützen soll; 
wen oder warum man bannen soll: Form die man im Bann halten 
soll. Die Pfarrer berufen sich auch auf den Vorgang Sachsens, 
Strassburgs und Ulms, wo der Bann überall eingeführt sei. KEnt- 
schieden spricht sich das Gutachten gegen die Aufrichtung eines Con- 
sistoriums zur Handhabung des Bannes aus, und hierin herrschte Über- 
einstimmung mit dem Rat, dem nichts ferner lag, als sich das 
Kirchenregiment durch eine solche geistliche Behörde aus den Hän- 
den winden zu lassen, so dass dieser Punkt der brandenburgischen 
Gutachten stillschweigend abgelehnt wurde. 
Von neuem mussten sich die Juristen mit der Frage des Banns 
beschäftigen, deren Gutachten am 9. August noch nicht fertig wa- 
ren, so dass zum nicht geringen Ärger des Markgrafen, der Anfangs 
Juli und wieder am 7. August gemahnt hatte *), wieder ein Monat 
versäumt war, ohne dass er wusste, welche Bedenken der Rat gegen 
den Entwurf habe. Zuletzt standen sich die Anschauungen der Ju- 
1) Gutachten der Nürnberger Theologen vom Bann, Nürnberger San 
archiv: Spengleriana:  Anstoucher Kali iaasaktenm Rep. 444 Tom, IK Al, 243 «AT 
2) Schreiben an Markgraf Georg vom 12. Juli Tom. IX ‚Nr. 10. 
3) Gutachten der Theologen. , 
4) Brief Georges vom Montag nach vineula petri Tom. IX, Nr. 11. 
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